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34a kompakt: Öffentliches Recht, BGB, Notwehr, BewachV

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✔️ Für die Prüfung merken ! Hinweis/Beispiel Risiko/Verbot
Art. 1 GG Art. 20 GG §§ 32–35 StGB §§ 227–229, 859, 904 BGB § 127 Abs. 1 StPO
1. Grundlagen

Öffentliches Recht / Sicherheit & Ordnung (RdöSuO)

Typische Prüfungsfragen (Grundlagen)
  • Was bedeutet Gewaltenteilung (horizontal/vertikal)?
  • Abgrenzung Polizei vs. Private Sicherheit?
  • Wann greift das Hausrecht, wann öffentlich‑rechtliche Befugnisse?
  • Was ist der Unterschied zwischen OWi und Straftat?
  • Welche Pflichten hat Bewachpersonal nach BewachV?

✔️ Für die Prüfung merken: Gewaltmonopol Staat; Private: Hausrecht + Notwehr/Notstand/Selbsthilfe; Grundrechte mit Artikeln nennen.

Art. 1 & 20 GG
Ewigkeitsklausel – unveränderbar
Grundrechte
Menschenrechte (für alle): Art. 1, 2, 3, 4, 5 …
Bürgerrechte (nur für Deutsche): Art. 8, 9, 11, 12 …
Verfassungsprinzipien
(Art. 20 GG): Demokratie, Sozialstaat, Rechtsstaat, Bundesstaat, Republik
1.x Kompaktwissen
  • Grundgesetz – Zweck: Grundlage der Rechtsordnung; definiert Grundrechte und Abwehrrechte gegen staatliche Willkür.
  • Was ist Recht? Gesamtheit aller Gesetze, Verordnungen und Rechtsprechungen.
  • Grundrechte einschränken? Nur auf Grundlage eines Gesetzes; Art. 1 GG (Menschenwürde) ist unantastbar (Ewigkeitsklausel mit Art. 20 GG).
  • Grundrechte – Abschnitt 1: Unterteilung in Menschenrechte (für alle) und Bürgerrechte (nur Deutsche).
  • Legalitäts-/Opportunitätsprinzip: Ermittlungen müssen eingeleitet werden; Ausübung mit Ermessen im Verfahren.
  • Zuständigkeit Polizei/Zoll/Ordnungsamt: vor allem im öffentlichen Bereich zur Aufrechterhaltung von Sicherheit & Ordnung.
  • Private Sicherheitsdienste: überwiegend in privaten Bereichen zuständig.
  • PPP (Public-Private-Partnership): Zusammenarbeit öffentlicher und privater Stellen.
  • Verhör vs. Befragung: Polizeiliches Verhör = Zwangsmaßnahme; Befragung durch Sicherheitsmitarbeiter = freiwillig (mit Zustimmung).
1.x Grundrechte & Föderalismus

Föderalismus kurz

  • Bund erlässt Rahmengesetze; Länder vollziehen vielfach
  • Polizeirecht/OSiG: Länderzuständigkeit
  • Gewaltenteilung vs. Gewaltmonopol (Staat)

Grundrechte (Auswahl)

Art. Inhalt
1Menschenwürde
2Allg. Handlungsfreiheit, Leben, körperl. Unversehrtheit
3Gleichheit vor dem Gesetz
5Meinungsfreiheit
10Brief/Telekommunikation
12Berufsfreiheit
13Unverletzlichkeit der Wohnung
14Eigentum
19Einschränkung/Allg. Klauseln
104Freiheitsentziehung
Abgrenzung & PPP
  • Staat: Gewaltmonopol, Zwangsbefugnisse (StPO/PolG)
  • Privat: Notwehr/Notstand/Selbsthilfe; Hausrecht; vertraglich übertragene Rechte (z. B. Beförderungsbedingungen)
  • PPP: Zusammenarbeit, aber keine hoheitlichen Befugnisse für Private
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1.1 Rechtsgüter (Reihenfolge wichtig)
  1. Leben
  2. Körperliche Unversehrtheit (Leib)
  3. Freiheit
  4. Eigentum
  5. Ehre
  6. Hausrecht
5.4 Prüfung

Prüfungsschemata – kompakt

Notwehr (§ 32 StGB)

  • Gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff?
  • Erforderliche Verteidigung (geeignet, mildestes Mittel)?
  • Gebotenheit (keine krasse Missverhältnismäßigkeit)?
  • Schuld entfällt bei § 33 (Furcht/Verwirrung/Schrecken)

§ 34 StGB – rechtfert. Notstand

  • Gegenwärtige Gefahr
  • Anders nicht abwendbar
  • Angemessene Güterabwägung (geschütztes Rechtsgut überwiegt deutlich)

§ 127 Abs. 1 StPO – Festnahme

  • Straftat
  • Auf frischer Tat betroffen oder verfolgt
  • Fluchtverdacht oder Identität nicht feststellbar
  • Wer? Jedermann

Selbsthilfe vs. Besitzwehr

  • Selbsthilfe (§ 229 BGB): einklagbarer Anspruch, Eilfall, keine Gerichtshilfe
  • Besitzwehr/‑kehr (§ 859 BGB): verbotene Eigenmacht, frische Tat
Hausrecht durchsetzen – Entscheidungsbaum
  • Hausrechtsträger identifizieren → Hausverbot erklärt?
  • Adressat einsichtsfähig? verständlich/Bestätigung
  • Nichtbefolgung → milde Mittel: Gespräch, Begleitung, gestufte Ansprache
  • Weiterhin Weigerung → Besitzwehr (§ 859), ggf. Jedermann‑Festnahme (§ 127) bei Straftat
3‑Schritt‑Check: § 229 vs. § 859 vs. § 127
  • Anspruch? Ja → § 229 BGB (allg. Selbsthilfe) prüfen
  • Frische Tat (verbotene Eigenmacht)? Ja → § 859 BGB (Besitzwehr/‑kehr)
  • Straftat, frische Tat, ID offen/Flucht? Ja → § 127 Abs. 1 StPO
§ 127 StPO – Do & Don't
  • Do: Identität sichern; unverzüglich Polizei informieren
  • Do: Nur verhältnismäßige Fixierung; Eigensicherung
  • Don't: keine Verhöre; keine Leibesvisitation (Polizei)
Verhältnismäßigkeit: Festnahme nur, wenn zur ID-Feststellung notwendig und insgesamt angemessen; nicht bei erkennbaren Bagatellen/falscher Einschätzung.
5.2 Notstände – Gegenüberstellung

Rechtfertigend vs. entschuldigend vs. BGB-Notstände

§ 228 BGB – Defensiver Notstand

  • Was? Eine fremde Sache, von der eine Gefahr ausgeht, wird angegriffen (Beschädigung/Zerstörung).
  • Voraussetzungen: drohende Gefahr; für beliebiges Rechtsgut; beliebige Person; Handlung erforderlich und verhältnismäßig (mildestes, geeignetes Mittel).
  • Folge: keine Schadenersatzpflicht, außer Gefahr selbst verursacht.
  • Merksatz: Gefahr wird mit eigenen Mitteln beseitigt.

§ 904 BGB – Aggressiver Notstand

  • Was? Angriff auf unbeteiligte fremde Sache zur Abwehr der Gefahr.
  • Voraussetzungen: gegenwärtige (konkrete) Gefahr; Handlung notwendig; Schaden am Eigentum darf nicht größer sein als der drohende Schaden.
  • Folge: Schadenersatz für Eigentümer der unbeteiligten Sache; nicht für die gefährdende Sache.
  • Merksatz: Gefahr wird mit unbeteiligten, fremden Mitteln beseitigt.

§ 34 StGB – Rechtfertigender Notstand

  • Was? Begehen einer tatbestandsmäßigen Tat zur Abwehr.
  • Voraussetzungen: gegenwärtige Gefahr; beliebiges Rechtsgut/Person; anders nicht abwendbar; Rechtsgüterabwägung – geschütztes Rechtsgut überwiegt wesentlich.
  • Folge: Tat nicht rechtswidrig – keine Strafe.

§ 35 StGB – Entschuldigender Notstand

  • Was? Begehen einer rechtswidrigen Tat zur Gefahrenabwehr.
  • Voraussetzungen: gegenwärtige Gefahr; für Leben, Leib oder Freiheit; anders nicht abwendbar; droht mir oder nahestehenden Personen; nicht bei Selbstverschulden oder Pflicht zur Hinnahme.
  • Folge: ohne Schuld – keine Strafe.
Merke: Rechtsgütervergleich nur bei § 34 StGB. Notwehr braucht keinen Vergleich. Jedermannsrechte: § 227, § 228, § 904 BGB; § 32, § 34, § 127 StGB.
10.1 Umgang mit Menschen – Teil 3

Persönlichkeit, Wahrnehmung, Modelle, Verhalten

Persönlichkeit & Wahrnehmung

  • Ebenen: Trieb‑, Gefühls‑, Verstandsebene
  • Wahrnehmung: Aufnahme von Informationen/Reizen aus der Umwelt
  • Vorurteile: ungeprüft übernommene Meinungen ohne Fakten/Eigenerfahrung
  • Menschenkenntnis erlangen: Erfahrung; Schulung; Selbst‑/Fremdbeobachtung
  • Erster Eindruck – Faktoren: Verhalten; Erscheinungsbild; Sprache/Wie; Geruch; Reaktion Dritter
  • Verstehen sichern: Verständnisfragen; Wiederholen; vom Empfänger wiederholen lassen

Frustration & Aggression

  • Frustrationsfolgen: Aggression; Depression; verstärkte Bemühungen
  • Aggressionsursachen: Frustration; angeborener Trieb; erlerntes Verhalten
  • Konflikt: innerer (mit mir) vs. äußerer (mit anderen)

Fragen & Deeskalation

  • Positive Gespräche: offene Fragen (Wissens‑/Problem‑/Meinungs‑/Nutzen‑/Auswirkungsfragen)
  • Gesprächsphasen: Vorbereitung; Führung (Begrüßung–Aussprache–Zusammenfassung–Verabschiedung); Nachbereitung
  • Deeskalation: stufenweises Herabsetzen der Konfliktsituation durch Kommunikation

Stress & Modelle

  • Stresswirkungen: + Leistungssteigerung; − Erschöpfung/Müdigkeit/Antriebslosigkeit/Selbstzweifel/Körper‑ & Seelenerkrankungen
  • Vier Seiten einer Nachricht: Sachinhalt; Beziehung; Appell; Selbstoffenbarung
  • Johari‑Fenster: öffentlich; blinder Fleck; geheim; unbekannt – öffentlichen Bereich vergrößern durch Feedback/Offenheit

Ansprache von Gruppen

  • Eigensicherung/Verstärkung; Abstand vergrößern; Umfeld beobachten
  • Anführer erkennen; herauslösen für Vier‑Augen‑Gespräch; sicher auftreten

Panik

  • Plötzlich auftretender Zustand starker Furcht/Schrecken

Besondere Personengruppen

  • Ältere: sehr höflich; kurz/verständlich/langsam (ggf. lauter); Motorik beachten; Hilfe anbieten nicht aufdrängen; lächeln; Starrsinn/Werte respektieren
  • Drogenabhängige: hohe Eigensicherung; evtl. Aggression; Orientierung/Motorik gestört; klare Ansagen; früh Rettung/Polizei; Erste Hilfe; stets respektvoll
  • Tabu: den Konsum nicht unterbrechen

Erste Hilfe – Szenario

  • Rettung rufen; Unfallstelle sichern; Gefahrenquelle beseitigen
  • Erste Hilfe leisten; Schaulustige steuern/entfernen; Zeugen feststellen
  • Unfallbericht erstellen
1.2 Gefahrenarten

Gefahrenarten (IHK-Definition, ergänzt)

  1. Abstrakte Gefahr: Eintritt des Schadens steht noch nicht unmittelbar bevor; Handeln nicht sofort nötig, aber ohne Gegenmaßnahmen kann künftig ein Schaden entstehen.
  2. Drohende Gefahr: Eintritt des Schadens sehr wahrscheinlich; noch kein Soforthandeln zwingend.
  3. Konkrete Gefahr: Eintritt des Schadens steht unmittelbar bevor; es muss sofort gehandelt werden, sonst entsteht sicher ein Schaden.
  4. Schwerwiegende Gefahr: Konkrete Gefahr für ein höchstrangiges Rechtsgut (Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit).

Hinweis: Abstrakte, konkrete und schwerwiegende Gefahr sind im IHK-Lehrbuch definiert. Die drohende Gefahr wird ergänzend verwendet, u. a. zur Einordnung des defensiven Notstands.

2. Gewaltenteilung

Horizontal & vertikal

Horizontal
  • Legislative – gesetzgebende Gewalt
  • Exekutive – vollziehende Gewalt
  • Judikative – rechtsprechende Gewalt
Beispiele
  • Legislative: Bundestag, Bundesrat, Land-/Kreistage
  • Exekutive: Polizei, Zoll, Gewerbeaufsicht, Staatsanwaltschaft
  • Judikative: Alle Gerichte

IHK ordnet den Bundespräsidenten der Exekutive zu (umstritten).

Vertikal
  • Bund
  • Länder
  • Kommunen
3. Systematik

Rechtsgebiete

  • Öffentliches Recht: Staat ↔ Bürger (z. B. Polizei, StGB)
  • Privatrecht: Bürger ↔ Bürger (z. B. BGB, HGB)
Parteienstellung
  • Öffentliches Recht: Subordinationsprinzip (Bürger dem Staat untergeordnet)
  • Privatrecht: Koordinationsprinzip (Bürger und Bürger gleichgestellt)
Rechtsfolgen
  • Öffentlich: Geld-/Freiheitsstrafen, Geldbußen
  • Privat: Schadenersatz, Schmerzensgeld, Handlungs-/Duldungs-/Unterlassungsansprüche
Beispiele Regelwerke
  • Privatrecht: BGB, HGB, ArbZG
  • Öffentliches Recht: StGB, StPO, WaffG
4. Rechtfertigungs- & Entschuldigungsgründe

Ausnahmerechte

Strafrechtlich (§ StGB)

  • § 32 Notwehr
  • § 33 Notwehrüberschreitung (Entschuldigungsgrund)
  • § 34 Rechtfertigender Notstand
  • § 35 Entschuldigender Notstand
  • § 127 Abs. 1 StPO – Jedermann-Festnahme

Privatrechtlich (§ BGB)

  • § 227 Notwehr
  • § 228 Defensiver Notstand (Sachen/Tiere → Schutz vor Schadenersatz)
  • § 229 Selbsthilfe (sofortiges Handeln, keine hoheitliche Hilfe)
  • § 859 Selbsthilfe des Besitzers (Besitzwehr & Besitzkehr)
  • § 904 Aggressiver Notstand (fremde Sache zur Gefahrenabwehr)
Merke: Jedermannsrechte: § 227, § 228, § 904 BGB + § 32, § 34, § 127 StGB. Nicht für jedermann: § 860 BGB (Besitzdiener).

Siehe auch: Abschnitt 5 Notwehr und 5.2 Notstände – Gegenüberstellung.

5. Wichtig für mündlich

Notwehr

Definition: Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich selbst oder einem anderen abzuwehren.

  • Kein Rechtsgütervergleich (anders beim Notstand)
  • Gegenwärtig = beginnt, besteht oder steht unmittelbar bevor
  • Rechtswidrig = Angreifer ohne Rechtfertigungsgrund
  • Angriff: Handlung eines Menschen mit Ziel, ein Rechtsgut eines anderen zu beeinträchtigen.
  • Warum BGB und StGB? BGB: Schutz vor zivilrechtlichen Ansprüchen; StGB: Schutz vor staatlicher Strafe.
  • Vertiefung: 5.2 Notstände – Gegenüberstellung (Rechtsgütervergleich nur § 34 StGB).
5.1 Begriffe zur Notwehr

Begriffe zur Notwehr

  • Verteidigung: Handlung, um einen Angriff zu beenden oder abzuschwächen.
  • Erforderlich: Geeignet, den Angriff zu beenden; unter mehreren geeigneten Mitteln das mildeste wählen.
  • Gegenwärtig: Angriff steht bevor, hat begonnen oder dauert an.
  • Rechtswidrig: Angreifer hat keinen Rechtfertigungsgrund.
  • Angriff: Ein anderer Mensch verletzt oder bedroht ein Rechtsgut von mir oder der Person, der ich helfe.
  • Auf mich: Notwehr (eigene Verteidigung) – Oder andere: Nothilfe (Hilfe für Dritte).
  • Gefahr: Ungewöhnlicher, regelwidriger Zustand, der den Eintritt eines Schadens wahrscheinlich macht.
5.3 Strafrecht & Strafverfahrensrecht

StGB/StPO – Kurzüberblick

✔️ Für die Prüfung merken: Schema TB → RW → Schuld → Rechtsfolge; § 127 StPO nur bei frischer Tat + ID/Flucht.

Typische Prüfungsfragen (StGB/StPO)
  • Voraussetzungen § 127 Abs. 1 StPO („frische Tat" etc.)
  • Unterschied Rechtfertigung vs. Entschuldigung
  • Putativnotwehr vs. Notwehrexzess – kurz erklären
  • Diebstahl vs. Betrug (TB‑Kernpunkte)
  • § 201 StGB: Warum Tonaufnahmen tabu sind
  • § 1 StGB: Keine Strafe ohne Gesetz.
  • Strafarten: Geldstrafe; zeitige Freiheitsstrafe; lebenslange Freiheitsstrafe.
  • Strafmündigkeit: ab 14 Jahren.
  • Vollendung: mit Eintritt des tatbestandlichen Erfolgs (z. B. Tasche entrissen).
  • Deliktcharaktere:
    • Offizialdelikt: Ermittlungen zwingend von Amts wegen
    • Relatives Antragsdelikt: Strafantrag nötig, außer öffentliches Interesse
    • Absolutes Antragsdelikt: Nur mit Strafantrag
  • Versuch: Verbrechen immer; Vergehen nur, wenn ausdrücklich normiert.
  • Fahrlässigkeit: Nur strafbar, wenn ausdrücklich normiert; typ. Bereiche: Waffen – Körperverletzung – Leben – Umwelt – Brand ("WaffenKLUB").
  • Schuld: Täter erkennt Unrecht seiner Tat.
  • Unterlassen:
    • Echte: jedermann möglich
    • Unechte: Garantenpflicht (Gesetz/Vertrag), z. B. Kaufhausdetektiv
  • Dreistufiger Aufbau (+): Handlung – Tatbestandsmäßigkeit – Rechtswidrigkeit – Schuld – Verfahrensvoraussetzungen.
  • TB-Merkmale: Objektiv (von außen sichtbar) vs. subjektiv (innerer Vorsatz/Zueignungsabsicht).
  • § 242 StGB – Diebstahl: Wegnahme fremder beweglicher Sache, Zueignungsabsicht.
  • § 243 StGB – Besonders schwerer Fall (Beispiele): Einbruch/Einsteigen/Eindringen; gesicherte Sache; gewerbsmäßig; Religionssachen; bedeutende öffentlich zugängliche Sachen; Hilflosigkeit ausnutzen; Waffen/Sprengstoff.
  • Leichte Ohrfeige: ggf. tätliche Beleidigung (§ 185 StGB).
  • § 123 StGB – Hausfriedensbruch: Eindringen oder Verweilen trotz Aufforderung zu gehen.
  • § 303 StGB – Sachbeschädigung: Beschädigen, Zerstören oder mehr als nur unerheblich/vorübergehend Erscheinungsbild verändern.
  • Diebstahlsdelikte (Beispiele): Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, Wohnungseinbruch, Haus-/Familiendiebstahl, geringwertige Sachen.
  • § 223 StGB – Körperverletzung: körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung (auch psychisch).
  • § 226 StGB – Schwere KV (Beispiele): Verlust Seh-/Hör-/Sprechvermögen; Fortpflanzungsfähigkeit; wichtiges Glied; erhebliche Entstellung; Siechtum/geistige Krankheit/Behinderung; Lähmung.
  • § 132 StGB – Amtsanmaßung: Amtsträgereigenschaft vortäuschen; unbefugte Amtshandlung.
  • § 249 vs. § 252 StGB: Raub: erst Gewalt, dann Wegnahme (Hauen → Klauen). Räuberischer Diebstahl: erst Wegnahme, dann Gewalt (Klauen → Hauen).
  • Körperverletzung: Vergehen; relatives Antragsdelikt.
  • Versuch Betrug: strafbar. Versuch Unterschlagung: strafbar.
  • Rechtfertigung vs. Entschuldigung: RW entfällt vs. Schuld entfällt (Dreistufentheorie: TB – RW – Schuld).
  • Putativnotwehr: Irrtümliche Notwehrhandlung ohne Angriff. Notwehrexzess: Überschreitung der erforderlichen Verteidigung; § 33 StGB kann entschuldigen bei Verwirrung, Furcht oder Schrecken (intensiver Exzess).
  • § 127 Abs. 1 StPO: Straftat; auf frischer Tat betroffen/verfolgt; ID nicht feststellbar oder Fluchtverdacht. Wer? Jedermann.
  • Zeugenaussage: Polizei nein; Staatsanwaltschaft ja; Gericht ja. Verweigerung: Selbst-/Angehörigenbelastung, falsche Ladung, polizeiliche Vorladung ohne StA-Auftrag.
  • § 33 StGB: Überschreitung der Notwehr straffrei bei Verwirrung, Furcht oder Schrecken. § 35 StGB: Entschuldigender Notstand – Hilfe nur für mich, Angehörige, nahestehende Personen.
  • Nebengesetze: BtMG, BDSG, WaffG.

Allgemeiner Teil – Übersicht

  • § 1 keine Strafe ohne Gesetz; § 11 Begriffe
  • § 12 Verbrechen/Vergehen; § 13 Unterlassen
  • § 15 Vorsatz/Fahrlässigkeit; § 19 Schuldunfähigkeit Kinder
  • §§ 22–23 Versuch; §§ 25–27 Täterschaft/Teilnahme

Antrags-/Offizial-/Privatklage

Typ Merkmal
OffizialVon Amts wegen (z. B. Raub)
Relatives AntragsdeliktStrafantrag nötig, außer öffentliches Interesse
Privatklagez. B. Beleidigung – ohne StA
StPO – Rollen/Grundlagen
  • § 152 StPO Legalitätsprinzip/StA
  • § 163 StPO Aufgaben Polizei (Ermittlungen)
5.5 Deliktetabelle

StGB-Delikte – kompakt nach Gruppen

Gruppe § Delikt (Kurz) Fallbeispiel Merksatz Strafantrag?
Ehre§§ 185–187Beleidigung/üble Nachrede/Verleumdung"Du Dieb!" ohne BeweisEhre schützen; Wahrheit/Beweislastrelativ (oft)
Freiheit§ 239FreiheitsberaubungEinschließen im BüroFortbewegungsfreiheitnein
Leib/Leben§ 224Gefährliche KVSchlag mit TeleskopschlagstockQualifikation zu § 223relativ (Grunddelikt)
Leib/Leben§ 226Schwere KVAuge dauerhaft geschädigtSchwere Folgennein
Leib/Leben§ 229Fahrlässige KVRSG trifft UnbeteiligtenNur normiert strafbarnein
Freiheit/Ehre§ 240Nötigung"Geh, sonst ..."Mittel-Zweck prüfennein
Freiheit/Ehre§ 241Bedrohung"Ich bring dich um"Ernstlichkeitnein
Eigentum§ 242DiebstahlWare einsteckenWegnahme + Zueignungnein
Eigentum§ 243Besonders schwerer FallEinbruch ins LagerKatalogfällenein
Eigentum§ 248aGeringwertige SacheSchokoriegelAntragsdeliktrelativ
Vermögen§ 246UnterschlagungFund behaltenZueignung ohne Wegnahmeteilw. relativ
Vermögen§ 259HehlereiDiebesware kaufenVortat nötignein
Vermögen§ 263BetrugRückgabe-TrickTäuschung→Irrtum→Verfügung→Schadennein
Vermögen§ 263aComputerbetrugKasse manipulierenAutomat/EDV betroffennein
Vermögen§ 265aErschleichen von LeistungenSchwarzfahrenTäuschungsähnlichnein
Urkunden/Daten§ 267UrkundenfälschungAusweis manipulierenBeweisfunktionnein
Urkunden/Daten§ 269Fälschung beweiserh. DatenDigitale Belege ändernUrkundenäquivalentnein
Rechtspflege§ 258StrafvereitelungBeweismittel beseitigenNicht § 145dnein
Geheimnisse§ 201TonaufnahmeHeimlich filmen mit TonAudio verboten – siehe Datenschutzrelativ/abhängig
Ordnung§ 132aMissbrauch von Titeln/AbzeichenSecurity als "Polizei" ausgebenKein Amts-/Titelanmaßungs‑Anschein erzeugennein
Ausweise§ 281Missbrauch v. AusweispapierenFremden Ausweis vorzeigen/verwendenEchtheit/Identität nicht vortäuschennein
Hausrecht§ 123HausfriedensbruchNicht‑VerlassenEindringen/Nicht gehenrelativ (häufig)
Gemeingefahr§ 323cHilfeleistungKeine Erste HilfeZumutbarkeitnein
Gemeingefahr§ 306BrandstiftungFeuer im MüllraumFremdes Objekt in Brandnein
Eigentum§ 248bUnbefugter Gebrauch KfzKurzfahrt ohne ErlaubnisGebrauch, keine Zueignungnein
Rechtspflege§ 145dVortäuschen StraftatFake‑Überfall meldenNicht verwechseln mit § 258nein
Ehre/Politik§ 241aPolitische VerdächtigungFalscher ExtremismusvorwurfKurz: politisch motiviertnein

Schema (Prüfung): TB → RW → Schuld → Rechtsfolge – konsistent anwenden. Bei § 201 siehe Datenschutz.

6. Privatrecht

BGB – Besitz, Eigentum, Haftung

✔️ Für die Prüfung merken: Besitz ≠ Eigentum; § 859 Wehr/Kehr; § 985 Herausgabe; Verhältnismäßigkeit immer prüfen.

Typische Prüfungsfragen (BGB)
  • Besitz vs. Eigentum – je 2 Beispiele
  • § 859 BGB: Unterschied Besitzwehr/‑kehr
  • Voraussetzungen § 229/230 BGB Selbsthilfe
  • § 1004 BGB: Wann Unterlassung/Beseitigung?
  • § 823 BGB: Nenne 3 absolute Rechte
  • Besitz = tatsächliche Gewalt (z. B. Mieter, Finder)
  • Eigentum = rechtliche Herrschaft
  • Erwerb Eigentum z. B. durch Kauf, Erbe, Schenkung
  • Besitzarten: unmittelbarer Besitz (tatsächliche Gewalt), mittelbarer Besitz (Besitzmittler), Besitzdiener (§ 855 BGB)
  • Unerlaubte Handlungen (§ 823 ff.): Schadenersatz, Schmerzensgeld, Unterlassung, Herausgabe; auch Fahrlässigkeit möglich
Weitere Ansprüche & Haftung
  • § 985 BGB: Herausgabeanspruch des Eigentümers gegen Besitzer
  • §§ 861/862 BGB: Besitzschutzansprüche (nach Entzug/Störung) – auf Wiedereinräumung/Unterlassung
  • § 831 BGB: Haftung des Geschäftsherrn (Erfüllungsgehilfe) – Exkulpation möglich
  • § 832 BGB: Aufsichtspflichtverletzung (Eltern/Aufsichtspflichtige)
Geschäfts‑ & Deliktsfähigkeit
  • Geschäftsfähigkeit: 0–6 nichtig; 7–17 beschränkt (Taschengeldparagraph); ab 18 voll
  • Deliktsfähigkeit: 0–6 nicht; 7–17 nach Einsichtsfähigkeit; ab 18 voll
Besitz- & Eigentumserwerb
  • Besitz: Ausleihen; Mieten/Pachten; Finden
  • Eigentum: Kaufen; Erben; Schenkung; Fund mit Eigentumsübergang
Abgrenzung: Eigentum vs. Besitz
Kriterium Besitz Eigentum
Definition tatsächliche Sachherrschaft rechtliche Herrschaft
Beispiele Mieter, Finder, Entleiher Vermieter, Käufer nach Eigentumsübergang
Rechte Besitzschutz (§§ 858 ff., 859) Eigentumsschutz (§§ 903, 1004)
Übertragung Übergabe Einigung + Übergabe (Trennungs-/Abstraktionsprinzip)
Checkliste: Selbsthilfe richtig anwenden
  • § 229 BGB: einklagbarer Anspruch? Eilfall? keine hoheitliche Hilfe erreichbar?
  • Maßnahmen: Wegnahme/Zerstörung; Festnahme bei Fluchtverdacht; Widerstand brechen
  • Verhältnismäßigkeit: mildestes ausreichendes Mittel
  • Nachgang: Polizei/Gericht informieren; Dokumentation (6W+1H)
Beispiel: Schuldner schleppt gerade geliehene Maschine weg → Anspruch gefährdet → Wegnahme zur Sicherung, Polizei informieren.
§ 855 BGB – Besitzdiener
  • Tatsächliche Gewalt über Sachen eines Besitzers
  • Weisungsgebunden; soziales Abhängigkeitsverhältnis (z. B. Arbeitsvertrag)
  • Im Haushalt, Erwerbsgeschäft oder ähnlichem Verhältnis
Rechte/Pflichten: Kein eigener Besitz; handelt für den Besitzherrn. Bei Besitzstörung darf im Rahmen des Auftrags gehandelt werden; Schutz nach § 860 BGB.
§ 903 BGB – Eigentümerbefugnisse
  • Mit der Sache nach Belieben verfahren; andere ausschließen
  • Grenzen: Gesetz, Rechte Dritter, Schikaneverbot
§ 1004 BGB – Beseitigung/Unterlassung
  • Anspruch gegen Störer auf Beseitigung/Unterlassung bei Eigentumsbeeinträchtigung
  • Eilfälle: einstweilige Verfügung
Grundsatz Verhältnismäßigkeit

Maßnahme muss geeignet, erforderlich (mildestes wirksames Mittel) und angemessen sein.

Verweis: Strafrecht § 32–35 StGB; Strafprozess § 127 Abs. 1 StPO – siehe Prüfungsschemata
Weitere Grundlagen
  • § 226 BGB Schikaneverbot: keine Rechtsausübung allein zur Schädigung
  • §§ 823 ff. Unerlaubte Handlung; § 828 Deliktsunfähigkeit/Kinder
  • § 90/90a Sachen/Tiere (Tiere keine Sachen, Schutzgesetze gelten)
Fund – Kurz
  • §§ 965–967: Anzeige/Aufbewahrung/Ablieferung
  • § 978: Fund in Behörden/Verkehrsmitteln – Sonderregeln
Rechtsfähigkeit
  • Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein
  • Natürliche Personen: ab Geburt
  • Juristische Personen: ab Eintragung (Handels-/Vereinsregister)
Eigentümerbefugnisse & Schikaneverbot
  • Mit der Sache nach Belieben verfahren; andere von Nutzung ausschließen
  • Nicht gegen Gesetz oder Rechte Dritter verstoßen
  • Schikaneverbot: Rechtsausübung unzulässig, wenn allein Schädigungsabsicht
Fundsachen – Pflichten
  • Anzeigepflicht: Polizei/Fundbüro oder Verlierer
  • Aufbewahrungspflicht: unverändert, vor Beschädigung/Entwendung schützen
  • Ablieferungspflicht: auf Verlangen bei Polizei/Fundbüro abgeben
  • Öffentl. Verkehrsmittel/-räume: Eigentum geht an Verkehrsbetrieb, wenn Verlierer unbekannt
Schaden & Ersatz
  • Beschädigung: Gebrauchswert eingeschränkt, noch nutzbar
  • Zerstörung: Gebrauchswert aufgehoben, nicht nutzbar
  • § 249 Abs. 2 BGB: Geldbetrag statt Reparatur möglich
  • § 833 BGB: Tierhalterhaftung
  • Wiederherausgabeanspruch: Rückgabe geliehener Sachen einklagbar
  • Beginn SE-Pflicht: ab vollendetem 7. Lebensjahr
  • Bemessung: Zustand wie ohne Ereignis (Differenzprinzip); auch entgangener Gewinn
  • Verschulden: Vorsatz oder Fahrlässigkeit genügt
Unerlaubte Handlung (Kurz)

Widerrechtlicher Eingriff in ein fremdes Rechtsgut (Vorsatz/Fahrlässigkeit genügt) → Schadenersatzpflicht bei Schaden.

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7. Schutzinstrumente

Selbsthilfe & Besitzschutz

§ 229 BGB – Selbsthilfe

Nur bei dringender Gefahr & keine Gerichtshilfe erreichbar. Erlaubt u. a.:

  • Wegnahme, Zerstörung von Sachen
  • Festnahme (bei Fluchtverdacht)
  • Beseitigung von Widerstand
Voraussetzungen § 229 BGB
  • Einklagbarer Anspruch
  • Hoheitliche Hilfe nicht rechtzeitig erreichbar
  • Sofortiges Handeln nötig, sonst Anspruch vereitelt/erschwert
Privatrechtliche Entsprechungen
  • Durchsuchung → Nachschau (freiwillig)
  • Sicherstellung → Aufbewahrung (freiwillig)
§ 860 BGB – Besitzdiener
  • Kein Besitzschutzrecht für Besitzdiener: keine Besitzwehr/‑kehr im eigenen Namen
  • Handeln nur für den Besitzherrn; ggf. Polizei/Vertreter des Besitzherrn hinzuziehen
  • Allgemeine Hilfe zulässig (Eigensicherung, Notruf, Dokumentation)

§ 859 BGB – Selbsthilfe des Besitzers

  • Besitzkehr = bei Wegnahme (zurückholen)
  • Besitzwehr = bei Störung (verteidigen)
Verbotene Eigenmacht – Reaktion
  • Besitzentzug: Sache weggenommen oder faktisch unbenutzbar (z. B. Fremdparker auf Privatplatz) → Besitzkehr
  • Besitzstörung: Zugriff vorhanden, Nutzung behindert → Besitzwehr
7.1 Kurzvergleich

Selbsthilfe (allgemein) vs. Selbsthilfe des Besitzers

Selbsthilfe (allgemein)

  • Was passiert? Einklagbarer Rechtsanspruch; Opfer einer unerlaubten Handlung (z. B. Ratenkauf, Schuldner zahlt nicht mehr)
  • Handlungsspielraum: Festnahme des Verpflichteten; Wegnahme/Beschädigung/Zerstörung von Sachen; Beseitigung von Widerstand
  • Wann? Wenn sonst Durchsetzung unmöglich/erschwert
  • Zu beachten: Vorläufige Sicherung – danach Polizei/Gericht einschalten

Selbsthilfe des Besitzers (§ 859 BGB)

  • Was passiert? Verbotene Eigenmacht gegen Besitz (Besitzentzug oder Besitzstörung)
  • Handlungsspielraum: Besitzkehr (entzogene Sache mit Gewalt zurückholen); Besitzwehr (Störung beenden, Störer entfernen)
  • Wann? Täter auf frischer Tat betroffen oder verfolgt
  • Zu beachten: Dient der abschließenden Klärung – Polizei/Gerichte nicht zwingend erforderlich
8. Gewerberecht & BewachV

Bewachung – Voraussetzungen & Pflichten

✔️ Für die Prüfung merken: § 34a Erlaubnis/Sachkunde; Nachschau zulässig; DA/Namensschild/Ausweis Pflicht; Haftpflichtdeckung kennen.

Typische Prüfungsfragen (BewachV/GewO)
  • Welche Tätigkeiten sind besonders überwachungsbedürftig?
  • Pflichten aus der Dienstanweisung (2 Beispiele)
  • Ausweispflicht: Was muss mitgeführt/zeigt werden?
  • OWi nach GewO § 144 – nenne einen Fall
  • Welche Inhalte gehören ins Wachbuch?

Bewachung = gewerbsmäßiger Schutz von fremdem Eigentum oder Leben.

Voraussetzungen

  • Mind. 18 Jahre
  • Zuverlässigkeit
  • Sachkundeprüfung
  • Haftpflichtversicherung
  • Geordnete Finanzen (mehrere Kredite ok, wenn bedient)
  • Liquiditätsreserve für 6 Monate

Zuverlässigkeit: siehe unten (Abfragen bei BZR, Verfassungsschutz, Landespolizei).

Sachkunde benötigt

  • Türsteher
  • Citystreife
  • Kaufhausdetektiv
  • Leitende Tätigkeiten bei Veranstaltungen
  • Leitende Funktion in Flüchtlings-/Asylunterkünften
  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder privatem Raum mit tatsächlichem öffentlichem Verkehr
  • Beantragung einer Bewachungserlaubnis

"Öffentlicher Verkehrsraum" = allgemein zugängliche Bereiche (Straßen/Plätze). "Privat mit tatsächlichem öffentlichem Verkehr" = private Flächen mit Publikumsverkehr (z. B. Einkaufszentrum).

Nachschau & Dokumente

  • Zeiten: während üblicher Geschäftszeiten; bei Gefahr im Verzug auch außerhalb
  • Zutritt: Sonderzugangsrecht der Behörde – Zutritt ist zu gewähren (nicht verweigerbar)
  • Mitwirkungspflichten: unentgeltlich Auskunft erteilen; geschäftliche Unterlagen/Belege vorzeigen
  • Vorzulegende Unterlagen (Beispiele): Haftpflichtversicherungsnachweis; Nachweise Zuverlässigkeit/Befähigung; Dienstanweisungen + Empfangsbestätigungen; Verschwiegenheitserklärungen; Dienstausweis‑Vordruck; Unterlagen zur Prüfung/Freigabe waffenführender MA; Anzeigen über Waffengebrauch

Nachschau = gewerberechtliche Überwachung in Betriebsräumen (keine strafprozessuale Durchsuchung).

Dienstausweis (Mindestangaben)
  • Name, Vorname der Wachperson
  • Name, Anschrift Gewerbetreibender (+ ggf. Firmenname)
  • Bewacherregister-ID Wachperson & Gewerbetreibender
  • Unterschrift Wachperson & Gewerbetreibender

Mitführen genügt; sichtbares Tragen ist nicht zwingend.

Namens-/Kennschild
  • Pflicht: Tätigkeiten mit Sachkunde, in Flüchtlings-/Asylunterkünften, bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen
  • Ausnahme: Kaufhausdetektive

Dienstanweisung

  • Keine hoheitlichen Befugnisse
  • Welche Verteidigungswaffen im Dienst
  • Vorgehen nach Waffengebrauch

Pflicht: erstellen und gegen Unterschrift aushändigen.

Unterrichtung vs. Sachkunde

  • Unterrichtung: macht mit Rechten/Pflichten vertraut
  • Sachkunde: Nachweis der Verinnerlichung (Prüfung)

Dienstkleidung

Keine Verwechslungsgefahr mit hoheitlichen Uniformen/Abzeichen. Pflicht, wenn fremdes befriedetes Besitztum betreten wird.

Befreiungen Unterrichtung (§34a)

  • Altbestand (vor 31.03.1996)
  • Geprüfte/gelernt: Werkschutzfachkraft, GSSK, SKSS, FSS, Meister, Werkschutzmeister
  • Mittlerer PVD/JVD/Zolldienst; rechtswissenschaftliches Studium; bestandene Sachkunde
Befreiungen Sachkunde (§34a)
  • 3 Jahre ununterbrochen sachkundepflichtig tätig (vor 01.01.2003)
  • Höherer Abschluss: Werkschutzfachkraft, GSSK, SKSS, FSS, FSSi, Werkschutzmeister, Meister f. Schutz u. Sicherheit
  • Mittlerer Polizei-/Zollvollzugsdienst, Feldjäger, Rechtswissenschaften (+ Unterrichtung)

Waffen

Aufbewahrung von Schusswaffen: ausschließlich der Gewerbetreibende verantwortlich.

GewO – Kerne

  • § 11b: Zuverlässigkeitsprüfung (Bewacherregister)
  • § 14: Gewerbeanzeige (An-/Ummeldung)
  • § 29: Nachschau (Betriebsräume)
  • § 34a: Bewachung – Erlaubnis/Sachkunde

Behördenbefugnisse

  • Untersagung der Beschäftigung ungeeigneter Personen
  • Nachschau; Anforderung Unterlagen; Anordnungen
OWi‑Katalog § 144 GewO
  • Ohne Erlaubnis/Anzeige tätig
  • Pflichten aus BewachV verletzt (DA, Ausweis, Namensschild)
  • Nichtmitwirkung/Nachschau behindert

Checkliste BewachV

  • Haftpflicht (Deckungen) & Versicherungsbestätigung
  • Dienstkleidung (keine Hoheitszeichen)
  • Dienstanweisung (allg./objektbez.), Unterweisung
  • Dienstausweis & Namensschild
  • Waffenbehandlung; Anzeige nach Waffengebrauch
  • Buchführung/Aufbewahrung (z. B. Schichtbücher, Meldungen)
  • GeschGehG: §§ 2, 4, 23 – Geheimnisse schützen, unlauterer Erwerb verboten
Haftpflichtversicherung: Mindestdeckung (1 Mio € Personen, 250 T€ Sach, 15 T€ Abhandenkommen, 12,5 T€ Vermögensschaden); Bestätigung mitführen; Anzeigepflicht bei Änderungen.

An-/Abmeldung Gewerbe

  • Zuständig: Gewerbeamt
  • Anzeigen: Aufnahme/Ende, Verlegung, Eröffnung/Schließung (Zweigstellen/Zweigniederlassungen), Änderung Gewerbegegenstand

Zuverlässigkeit

  • Abfragen: BZR (unbeschränkt), Verfassungsschutz, Landespolizei (Präventivgewahrsam)
  • Beispiel: 120 Tagessätze (rechtskräftig am 15.01.2024) → Wiederzuverlässigkeit i. d. R. ab 15.01.2029

Weitere Pflichten

  • Haftpflicht Mindestdeckung: 1 Mio € Personen, 250 T€ Sach, 15 T€ Abhandenkommen, 12,5 T€ Vermögensschaden
  • Mitarbeiter erst nach Zuverlässigkeitsprüfung einsetzen
  • Mitarbeiter-Mindestvoraussetzungen: 18 Jahre, Unterrichtung §34a, Zuverlässigkeit
Behörde & Folgen: Zuständig für Mitarbeiterprüfung: Gewerbebehörde. Verstöße: Geldbußen bis 10.000 €.
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9. Waffenrecht

Waffenrecht – Ziel, Erlaubnisse, Begriffe

  • Zielstellung: So wenig Waffen wie möglich in der Öffentlichkeit.
  • Grundvoraussetzungen: mind. 18 Jahre, persönliche Eignung, Zuverlässigkeit, Sachkunde.
  • Zusatzprüfungen/Abfragen: U25 psychologisches Gutachten; polizeiliche Unbedenklichkeit; Verfassungsschutzabfrage; Auskunft BZR; staatsanwaltliches Verfahrensregister.
  • Versicherung/Behältnis: Waffenschein/Schießerlaubnis: Haftpflicht (1 Mio. € pauschal). WBK: Waffenschrank/Transportbehältnis nach DIN. Jagdschein: Jägerprüfung.

Erlaubnisse (Auswahl)

  • Waffenbesitzkarte (WBK): Besitz/Erwerb/Transport erlaubnispflichtiger Schusswaffen. Erwerb binnen 1 Jahr; Eintragung binnen 2 Wochen; Besitz/Transport unbefristet.
  • Waffenschein: Führen erlaubnispflichtiger Schusswaffen außerhalb befriedeten Besitztums/Schießstands. Gültig max. 3 Jahre, verlängerbar (Bedürfnis).
  • Kleiner Waffenschein: Führen von SRS-Waffen (Signal/Reizgas/Schreckschuss).
  • Munitionserwerbsschein: Erwerb von Munition, sofern nicht in WBK enthalten.
  • Schießerlaubnis: z. B. für Schießstättenbetreiber.
  • Jagdschein: Für Jäger – kombiniert Rechte wie WBK/Waffenschein (Besitz/Erwerb/Transport ins/vom Revier, Führen im Revier).

Begriffe

  • Zugriffsbereit: Mit wenigen Handgriffen in Anschlag zu bringen.
  • Schussbereit: Munition befindet sich in der Waffe (auch gesichert/nicht durchgeladen).
  • Munition: Sammelbegriff für Schießmaterial.
  • Waffen: Gegenstände zum Verletzen (Schusswaffen, gleichgestellte und tragbare Gegenstände).
  • Schusswaffen: Für Angriff/Verteidigung/Jagd/Sport/Signal etc.; Geschosse werden durch Lauf getrieben.
  • Handfeuerwaffe: Schusswaffe mit Antrieb der Geschosse durch heiße Gase.
  • Beispiele: Schusswaffen: Luftgewehr; Handfeuerwaffen: Pistole; Gleichgestellte: Harpune/Armbrust; Tragbare: Hieb- & Stoßwaffen, Reizgasspray, Elektroimpulsgerät.
  • Selbstladewaffe: Nach erstem Schuss löst weiterer Schuss nur durch erneutes Betätigen des Abzugs aus.
Merke: Führen ≠ Transport; Führen erfordert regelmäßig Waffenschein. SRS nur mit kleinem Waffenschein.
9.2 Messer

§ 42a WaffG – Messerverbot

  • Verbot des Führens: Einhandmesser; feststehende Messer > 12 cm; bestimmte Hieb-/Stoßwaffen
  • Erlaubt: Transport im verschlossenen Behältnis; Führen mit berechtigtem Interesse (Beruf, Brauchtum, Sport)
  • Nicht erfasst: Klappmesser ohne einhändige Arretierung; kleine Alltagsmesser (sofern keine Hieb-/Stoßwaffe)
  • Anscheinswaffen: Führen in der Öffentlichkeit grundsätzlich verboten (separates Verbot)
  • Praxis: Bei Fund → sichern, dokumentieren, Polizei informieren; keine Vorführung ohne Grund

Begriffe & Pflichten

  • Erwerben/Besitzen/Überlassen/Führen: Grundbegriffe (Führen = außerhalb befriedeten Besitztums)
  • § 28 WaffG: Erlaubnis – Voraussetzungen und Bedürfnis
  • § 10 Abs. 4: Kleiner Waffenschein (SRS‑Waffen)
  • Öffentliche Veranstaltungen: Führen grundsätzlich verboten

Reizstoffsprays

Wirkung & Grenzen
  • Wirkung: Augen/Schleimhautreiz, temporäre Kampfunfähigkeit
  • Nur Geräte mit PTB‑Zeichen; Einsatz nach Verhältnismäßigkeit
  • Kein Einsatz gegen Unbeteiligte; Dokumentation von Anwendungen
Sanktionen: Verstöße gegen Verbote/Ohne Erlaubnis → Straftat/OWi nach WaffG; Dienstrechtlich: Meldung/Unterweisung
9.1 Umgang mit Verteidigungswaffen

WaffG – Grundlagen für den Dienst

  • Ziel WaffG: Zugang/Umgang auf notwendiges Maß beschränken; nur verantwortungsbewusste, zuverlässige, qualifizierte Personen.
  • Schusswaffen: für Angriff/Verteidigung/Jagd/Sport/Spiel/Signal/Distanzinjektion/Markierung gedacht; Geschoss wird durch Lauf getrieben.
  • Waffen i. S. d. WaffG: Schusswaffen; den Schusswaffen gleichgestellte Gegenstände; tragbare Gegenstände.
  • Handfeuerwaffe: Schusswaffe, deren Geschossantrieb durch heiße Gase erfolgt.
  • Gleichgestellte Gegenstände: verschießen feste Körper ohne Lauf (z. B. Armbrust, Schleuder).
  • Tragbare Gegenstände (Beispiele): Teleskopschlagstock, Messer (>12 cm feststehend, Butterfly), Wurfstern, Elektroimpulsgerät, Reizstoffsprühgerät, Würgehölzer, Molotowcocktail …
  • Qualifikation: Waffensachkundeprüfung.
  • Zuverlässigkeitsprüfung: BZR (unbeschränkt), staatsanw. Verfahrensregister, polizeiliche Unbedenklichkeit (kein mehrfacher Präventivgewahrsam/5 J.), Verfassungsschutzabfrage.
  • Persönliche Eignung (nicht geeignet bei): Abhängigkeiten (Drogen/Alkohol/Medikamente), Zweifel an körperl./geistiger Eignung, Geschäftsunfähigkeit.
  • Abhandenkommen: Waffe/Munition/Erlaubnis – unverzüglich der Behörde anzeigen.
  • Erlaubnisse: WBK (kaufen/besitzen), Waffenschein (bewaffneter Personenschutz/Führen), Munitionserwerb via MES oder WBK mit Eintrag.
  • WBK Voraussetzungen: 18 J.; ggf. psych. Gutachten (<25 oder auf Anordnung); Sachkunde; Zuverlässigkeit; persönliche Eignung; DIN‑Behältnis vorhanden.
  • Begriffe: Besitzen = tatsächliche Gewalt; Überlassen = Gewalt einräumen; Erwerben = Gewalt erlangen; Führen = außerhalb befriedeten Besitztums.
  • Transport zum Schießstand: mit WBK (entsprechender Eintrag).
  • Schreckschusswaffe führen: Kleiner Waffenschein erforderlich.
  • WBK Fristen: Erwerb binnen 1 Jahr; Eintragung binnen 14 Tagen; Besitz unbefristet.
  • Haftpflicht (bei Waffenschein/Schießerlaubnis): Personen-/Sachschäden mind. 1 Mio. € pauschal.
  • Anscheinswaffen: Repliken/unbrauchbar gemachte; führen in der Öffentlichkeit i. d. R. verboten.
  • Fund verbotener Waffen: nicht berühren; Polizei melden; Fundort sichern.
  • Elektroimpulsgeräte: verboten, wenn Distanzgeräte (Taser) oder ohne PTB‑Prüfzeichen.
  • Öffentliche Veranstaltungen: Führen von Waffen verboten (auch mit Waffenschein); Ausnahme nur per Behörden‑Ausnahmegenehmigung.
  • Wesentliche Teile (Pistole): Griffstück mit Abzug, Lauf, Patronenlager, Verschluss.
  • Munition: Sammelbegriff; Arten: Patronen-, Kartuschen-, hülsenlose Munition.
  • Zugriffsbereit: mit wenigen Handgriffen in Anschlag; schussbereit: Munition in der Waffe.
  • Verbotene Waffen (Beispiele): Dauerfeuerwaffen, Wurfsterne, Butterflymesser, E‑Geräte ohne PTB, RSG ohne PTB, Molotowcocktail, Würgehölzer, Präzisionsschleudern, Stahlrute, Faustmesser, Schlagring … Führen = Straftat.
  • Bedürfniszwecke (Auswahl): Beruf, Brauchtum, Sportschütze, Sammler, Sachverständiger, Hersteller/Händler, Jäger, Bewachungsunternehmer.
12. Unfallverhütungsvorschriften (UVV)

DGUV Vorschrift 23 – Wach- & Sicherungsdienste

Typische Prüfungsfragen (DGUV/UVV)
  • Welche Pflichten ergeben sich aus DGUV V23 für Wachpersonal?
  • Erste Hilfe: was sind die 6 W‑Fragen der Meldung?
  • Welche Besonderheiten gelten bei Hundeführung?
  • Wie ist Schusswaffenaufbewahrung geregelt (grob)?
  • Was ist bei Geldtransporten zu beachten?
  • Arbeitsunfall: zeitlich begrenztes, auf den Körper einwirkendes Ereignis mit Gesundheitsschaden/Tod – bei versicherter Person und Tätigkeit.
  • Zuständig BG: VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft)
  • DGUV: Deutsche gesetzliche Unfallversicherung
  • UVV: DGUV Vorschrift 23
  • Duales System: Staat (z. B. SGB VII) + Berufsgenossenschaften regeln Arbeitsschutz.
  • Pflichten MA: Maßnahmen des AG unterstützen; Dienstanweisung befolgen (Mängel-/Gefahrenmeldung); keine sicherheitswidrigen Weisungen des Auftraggebers befolgen
  • Berauschende Mittel: Dienst nüchtern antreten; kein Konsum im Dienst (auch Rx-Medikamente)

Wegeunfall – Umwege

  • Grundsatz: nur direkter Weg versichert
  • Versichert: Umweg zur Kinderunterbringung
  • Versichert: Umweg zur Fahrgemeinschaft

Rechtsgrundlagen

  • DGUV V23; DGUV V1 (Prävention); ASR A1.3 / DGUV V9 (Kennzeichnung)

Hundezwinger

  • Einzelhaltung möglich
  • Schild "Zutritt für Unbefugte verboten"
  • Nur vertraute/befugte Personen betreten; belegte Zwinger abschließen
  • Reinigung/Reparatur nur ohne Hund
Hundeinsatz (ungeprüft)
  • Ungeprüfte Hunde nur zu Wahrnehmungs-/Meldezwecken
  • Hundeführer muss ständig Kontrolle haben

Schusswaffen-Aufbewahrung

  • Mind. Stahlblechschrank mit Sicherheitsschloss
  • Waffen/Munition getrennt; Waffen entladen
  • Unternehmer verantwortlich; Schutz vor Abhandenkommen/unbefugtem Zugriff

Munition: nicht "lose" mitführen.

Schusswaffe führen (BewachG)

  • Zuverlässig, persönlich geeignet
  • Waffensachkunde bestanden
  • Waffenausbildung
  • Training: mind. 4× jährlich im 3‑Monats-Abstand

Geldtransport (offensichtlich)

  • Regel: 3 Personen (Ausnahme: technische Sicherung)
  • 1× bleibt im Fahrzeug
  • 1× trägt Geld
  • 1× sichert Geldträger
Personal (Geld/Wert)
  • Mind. 18 Jahre; zuverlässig; persönlich geeignet
  • Für Aufgabe besonders ausgebildet und eingewiesen

Besondere Gefahren

  • Überwachung sicherstellen: Totmann, persönliche Kontrollen, regelmäßige Anrufe
  • Schuhe: der Tätigkeit angemessen
  • Sehhilfe: sichern oder Ersatzbrille mitführen
  • Anlegbare Ausrüstung: ordnungsgemäß, Bewegungsfreiheit nicht mehr als nötig einschränken

Hunde & Schusswaffen

  • Hunde: §§ 12–17 V23 (Einsatz, Unterweisung, Zwinger)
  • Schusswaffen: §§ 18–22 V23 (Aufbewahrung, Ausbildung, Training)

Geldtransport §§ 24–25

  • Personalstärke, Sicherungsmaßnahmen, Funk
  • Routenplanung, Notfallablauf, Dokumentation

Ordnungswidrigkeiten

Verstöße gegen V23/V1 können als OWi geahndet werden – Pflichten kennen und dokumentieren.

V1 – Erste Hilfe
  • §§ 24–26: Anzahl Ersthelfer; Ausstattung; Unterweisung

Objekteinweisung

  • Einweisung ins Objekt und spezifische Gefahren
  • Zur Einsatzzeit
  • Hundeeinsatz: alle MA unterweisen
  • Vor Dienstbeginn, danach jährlich

Objektbezogene Dienstanweisung

  • Verhalten regeln
  • Weitermelden von Mängeln/Gefahren
  • Unterweisung vor Beginn und regelmäßig
  • Nebentätigkeiten regeln
Allgemeine Dienstanweisung (mind.)
  • AG schreibt; MA werden unterwiesen; MA befolgen
  • Regelt Verhalten; verbietet Auftraggeber-Weisungen gegen Sicherungsauftrag

Erste Hilfe & Kennzeichen

  • Ersthelfer: z. B. Chemiewerk 135 MA → 10%
  • DGUV‑1 Grundpflichten: Mittel/Einrichtungen, genug Ersthelfer, sofortige Hilfe/Arzt, Transport, Aushänge, Dokumentation (5 Jahre)
  • UVV zugänglich, nicht zwingend aushändigen
  • Ersthelfer-Fortbildung: alle 2 Jahre, 9 Stunden
  • Dokumentation Erste Hilfe: jede Maßnahme im Verbandbuch; 5 Jahre; vertraulich

Schutzkennzeichen

  • Gebot, Verbot, Warnung, Rettung, Brand, Hinweis
  • Gebot: rund, blau, weißer Aufdruck (z. B. Schutzbrille)
  • Verbot: rund, weiß, roter Rand/Querstrich, schwarzes Piktogramm (z. B. Rauchen verboten)
  • Rettung: grün, weißer Rand/Aufdruck (z. B. "+" ), quadratisch
  • Warnung: gelb, schwarzer Rand/Aufdruck (z. B. Flamme), dreieckig

Flucht- & Rettungsplan (mind.)

  • Eigener Standort; Notausgänge
  • Rettungseinrichtungen (Verbandskasten, Augendusche, Trage, Sanitätsraum ...)
  • Brandschutzeinrichtungen (Löscher, Wandhydranten ...)
  • Notrufnummern, nächste Ärzte/Krankenhäuser
  • Legende/Symbolerklärung
14. Datenschutz

DSGVO – Videoüberwachung & Praxis

✔️ Für die Prüfung merken: Art. 6(1) f; Art. 5‑Grundsätze inkl. Rechenschaft (Abruf-/Löschprotokolle); Speicherbegrenzung: nur solange erforderlich.

Typische Prüfungsfragen (DSGVO)
  • Rechtsgrundlage für Videoüberwachung im Betrieb?
  • Speicherdauer – warum keine feste 72‑h‑Regel?
  • 3 Betroffenenrechte nennen
  • Was gehört aufs Hinweisschild?
  • Was ist eine TOM? Beispiele

Rechtsgrundlagen

  • Art. 4 DSGVO: Begriffe (pbD, Verarbeitung, Dateisystem, besondere Kategorien)
  • Art. 5 DSGVO: Grundsätze (Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität/Vertraulichkeit, Rechenschaft)
  • Art. 6 Abs. 1: Rechtsgrundlagen; § 24 BDSG: Verarbeitung bei öffentlichen Stellen/Video
  • Art. 24/32: TOMs – technisch/organisatorische Maßnahmen; Art. 28: Auftragsverarbeitung
  • Art. 33/34: Meldungen Datenpanne (72h) / Benachrichtigung Betroffener
  • Transparenz: Hinweis vor Betreten (Piktogramm + Verantwortlicher + Zweck + Kontakt)
  • Speicherung: so kurz wie nötig; Löschung, sobald der Zweck erreicht ist; längere Speicherung nur anlassbezogen und dokumentiert
  • Löschung: automatisch/regelmäßig; Löschkonzept dokumentieren

Organisation

  • Zugriff: rollenbasiert, minimalprinzip; Protokollierung der Abrufe
  • Weitergabe: nur an Behörden/Gerichte oder mit Rechtsgrundlage
  • Tonaufnahme: verboten (§ 201 StGB) – keine Mikrofone im Regelbetrieb
  • Praxisfehler: zu lange Speicherfristen; fehlende Schilder; private Räume filmen; offene Audioaufzeichnung
  • Video: § 4 BDSG; DSFA Art. 35/36 bei hohem Risiko
  • Strafrecht: §§ 201, 201a, 202, 202a StGB – Audio/Foto/Hacking
  • Sanktionen: Art. 82/83 DSGVO; §§ 42/43 BDSG
Beispiel-Hinweisschild (Inhalt)
  • Verantwortlicher (Name/Adresse)
  • Zweck (z. B. Schutz vor Diebstahl/Vandalismus)
  • Rechtsgrundlage (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO)
  • Speicherdauer: zweckbezogen, nur solange erforderlich
  • Kontakt Datenschutzbeauftragter
  • Hinweis auf Betroffenenrechte
Beispieltext (Schild)

Videoüberwachung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
Verantwortlicher: Max Mustermann, Musterfirma
Zweck: Schutz von Personen und Eigentum
Speicherdauer: nur solange erforderlich (z. B. bis zur Auswertung/Übermittlung bei Vorfall), dokumentiert
Betroffenenrechte: Art. 15–22 DSGVO

Speicherbegrenzung: löschen, sobald der Zweck erreicht ist; längere Speicherung nur anlassbezogen (z. B. Vorfall/Beweissicherung) und mit Dokumentation (Verzeichnis/Protokolle, ggf. DSFA).
Betroffenenrechte (Auswahl)
Recht Artikel
Auskunft/Berichtigung/Löschung/EinschränkungArt. 15/16/17/18
DatenübertragbarkeitArt. 20
WiderspruchArt. 21
Automatisierte EntscheidungenArt. 22
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15. Praxis

Praxisfälle – Schema und Lösung

  1. Ladendieb: Beobachtung → frische Tat? → Ansprechen (sicher) → Rückgabe/Personalien → § 127 StPO bei Flucht/Identität offen → Dokumentation
  2. Renitenter Kunde: Gesprächsführung gestuft → Hausrecht erklären → Begleitung zum Ausgang → Weigerung: Besitzwehr; bei Straftat: § 127
  3. Taschenkontrolle: nur freiwillig; Alternative: Polizei; Dokumentation des Einverständnisses
  4. Jugendliche: JuSchG beachten (Alkohol/Zeiten); Erziehungsberechtigte informieren; deeskalativ
  5. Waffenfund: Bereich sichern → niemand anfassen → Polizei → Zeugen/Video sichern → Verbleib dokumentieren
  6. Fremdparker: Besitzstörung/‑entzug? → frische Tat? → mildestes Mittel (Dokumentation, Abschleppen nur bei Erforderlichkeit) → § 859 prüfen
  7. Geringwertiger Diebstahl: § 248a → Strafantrag klären → Hausverbot → § 127‑Check (frische Tat, ID/Flucht)
  8. Handy‑Filmen im Laden: Hinweis auf Hausrecht/DSGVO; Tonaufnahme = § 201; Anhalten oder Verlassen des Ladens → Dokumentation
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16. Beweissicherung

Dokumentation – 6W+1H & Kette

  • 6W+1H: Wer? Was? Wann? Wo? Wie? Warum? Womit? (+ Wie viel/Schaden)
  • Beweiskette: Auffinden → Sichern → Verpacken/Versiegeln → Übergabe protokollieren → Lagerung → Auswertung
  • Video: Ereignisnummer, Uhrzeit, Kameranr., Sicherungszweck, wer hat exportiert
  • Bericht: sachlich, zeitlich, vollständig; keine Wertungen; Zitate kennzeichnen
6W+1H – Kurzbeispiel (Ladendiebstahl)
  • Wer: Kunde m/w/d, ca. 30 J., schwarze Jacke
  • Was: Schokoriegel eingesteckt, Kasse passiert
  • Wann/Wo: 14:35 Uhr, Markt XY, Gang 3/Kasse 2
  • Wie/Womit: Ware in Jackentasche; Video K2
  • Warum: mutmaßl. Zueignung; Schaden: 1,29 €
Muster – Wachbuch/Anzeige
  • "14:35 Uhr, Markt XY, Person m30 schw. Jacke entnimmt Schokoriegel aus Regal G3, passiert Kasse ohne Zahlung."
  • "Ansprache um 14:36 Uhr am Ausgang, Person folgt ins Büro, Ware herausgegeben."
  • "Video K2 gesichert; Zeuge: MA Müller, 014."
  • Bildrechte: Beweisfotos nur zur Beweissicherung und an Behörden; keine Veröffentlichung.
17. Gleichbehandlung

AGG – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Block Inhalt
Merkmale Rasse/ethnische Herkunft; Geschlecht; Religion/Weltanschauung; Behinderung; Alter; sexuelle Identität
Zulässig (Tür) Kleiderordnung; Kapazitätsgrenze; Hausrecht; Sicherheitsrisiko (konkret, begründet)
Beispiele OK: Turnschuhe-Regel für alle. Nicht OK: Ablehnung wegen Herkunft/Geschlecht
18. Jugendschutz

JuSchG – Altersgrenzen (Kurz)

Thema unter 16 16–17 ab 18
Alkohol (Abgabe/Verzehr) nein Bier/Wein ja; Spirituosen nein ja
Tabak nein nein ja
Gaststätte/Disco Gaststätte bis 22 Uhr mit Aufsicht; Disco: nein Gaststätte bis 24 Uhr; Disco bis 24 Uhr mit Aufsicht frei
Veranstaltungen Konzerte mit Aufsicht je nach Hausrecht/Land frei
19. Haftung

Haftungskette im Bewachungsgewerbe

  • Mitarbeiter: unerlaubte Handlung (§ 823 BGB)
  • Geschäftsherr: § 831 BGB – Auswahl/Überwachung; Exkulpation möglich
  • Versicherung: BewachV‑Mindestdeckung (Person/Sach/Abhandenkommen/Vermögensschaden)
  • Strafrecht: bleibt unberührt (persönliche Verantwortlichkeit)
20. Glossar

Begriffe – kurz erklärt

  • Besitzdiener: übt für anderen Besitz aus, weisungsgebunden (§ 855 BGB)
  • Besitzmittler: hält Sache für anderen aufgrund Rechtsverhältnis
  • Unmittelbarer/mittelbarer Besitz: tatsächliche Gewalt vs. über Mittler
  • Verbotene Eigenmacht: Entziehung/Störung ohne Willen des Besitzers
  • Putativnotwehr: irrige Annahme eines Angriffs
  • Notwehrexzess: Überschreitung der erforderlichen Verteidigung
  • Relatives Antragsdelikt: Strafantrag grundsätzlich nötig, außer öffentliches Interesse
21. Ordnungswidrigkeiten

OWiG – Klassiker

  • § 118 OWiG: Belästigung der Allgemeinheit – grob ungehörige Handlungen, die geeignet sind, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden
  • Praxis: Lautstärke, Anpöbeln, ungebührliches Verhalten – Dokumentation, ggf. Ordnungsbehörde/Polizei
10. Umgang mit Menschen

Psychologie, Kommunikation, Deeskalation

Typische Prüfungsfragen (Umgang)
  • Benenne die Stufen der Deeskalation in richtiger Reihenfolge
  • Was sind Defizit‑ vs. Wachstumsbedürfnisse (Maslow)?
  • 3 Maßnahmen im Umgang mit Betrunkenen
  • 2 Punkte zur interkulturellen Sensibilität
  • Wie erkennst du Panikzeichen in einer Menge?

Grundlagen

  • Psychologie: Wissenschaft von Erleben und Verhalten des Menschen
  • Selbstwertgefühl: Gefühl des eigenen Werts – aus Selbstbewusstsein, Selbstvertrauen → Selbstsicherheit
  • Selektive Wahrnehmung: wir nehmen vorrangig auf, was uns wichtig erscheint; anderes wird ausgeblendet
  • Vorurteile (Ursachen): Religion, Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Figur, soziale Stellung …
  • Erster Eindruck: grobe Einschätzung binnen 10–30 s; wichtig, aber nicht immer richtig
  • Kommunikation: wechselseitiger Austausch von Botschaften zwischen Sender und Empfänger
  • Frustration: Zielweg durch Barriere versperrt → negatives Gefühl
  • Aggression: Verhalten mit Ziel zu verletzen/beschädigen/zerstören/töten
  • Offene Fragen: Meinung/Wissen/Problemlösung/Auswirkung – "Was/Wie …?"
  • Sicherheitsabstand: min. ~1,5 m (gesellschaftlicher Bereich) – so nah wie nötig, so weit wie möglich

Konflikt & Deeskalation

  • Reaktion auf Aggression: Ruhe; Eigensicherung; Fragen stellen; aktives Zuhören; selbstsicher; nicht provozieren lassen; höflich-bestimmt; früh Verstärkung
  • Deeskalationsmittel: Ruhe; Eigensicherung; Lage beurteilen; Ursache klären/beseitigen; an neutralen Ort verlegen; nicht provozieren lassen; aktives Zuhören; Fragen; Lösungen anbieten
  • Strategien:
    • Prävention: Konflikte vorbeugen
    • Kompromiss: beide Ansätze kombinieren (kein Verlierer, braucht Zeit)
    • Austragung: übergeordnete Stelle entscheidet (schnell, aber ein Verlierer)
    • Verschiebung: später klären; bis dahin alte Regel

Maslow

  • Grund-, Sicherheits-, Soziale-, Anerkennungs‑, Selbstverwirklichungsbedürfnisse
  • Aufbauend: höhere erst, wenn niedrigere weitgehend befriedigt
Bedürfnispyramide nach Maslow
  • Physiologische Bedürfnisse: Sauerstoff, Nahrung, Wasser, Bewegung, Schlaf
  • Sicherheitsbedürfnisse: Schutz, stabiles Umfeld, körperliche und finanzielle Sicherheit
  • Soziale Bedürfnisse: Zugehörigkeit, Familie/Partner:in/Freunde/Kolleg:innen, sozialer Austausch/Rolle
  • Individualbedürfnisse: Anerkennung, Wertschätzung, Erfolg; teils Status/Macht
  • Selbstverwirklichung: Fähigkeiten einbringen, Kreativität, Sinn/Nachwirkung
  • Selbstverwirklichung erst angehen, wenn die unteren Ebenen weitgehend erfüllt sind.

Stufenmodell Deeskalation

  • Kontakt: Begrüßen, Beziehung herstellen, aktiv zuhören
  • Beruhigen: Sprache/Tempo/Ton senken, Raum geben, Lösungen anbieten
  • Grenzen: Regeln/Hausrecht klar, Alternativen nennen
  • Konsequenzen: Ankündigen und verhältnismäßig umsetzen

Gruppe vs. Menschenmenge

  • Gruppe: ≥3; gemeinsame Ziele; kennen/interagieren; Hierarchie; Regeln anerkannt
  • Menschenmenge: ≥3; evtl. Ziel; kennen/kommunizieren nicht zwingend

Panikbegriffe

  • Panikstimmung: diffuse Erwartung
  • Panikereignis: Fokus auf Katastrophenereignis
  • Paniksturm (offene Panik): nur noch Selbstrettung
  • Panikstarre: bewegungsunfähig (Reizüberflutung)

Konfliktarten

  • Sachkonflikt: Fakten/Ziele unklar
  • Beziehungskonflikt: Emotion/Respekt
  • Wertekonflikt: Normen/Überzeugungen

Umgang mit Betrunkenen

  • Kurze, klare Ansagen; höflich/respektvoll
  • Diskussionen vermeiden; Stimmungsschwankungen einkalkulieren
  • Aggressionspotenzial/Hemmung; Gleichgewicht/Motorik beachten
  • Körperlicher Einsatz: überraschend

Massenpanik – Verhalten

  • Eigensicherung; Ruhe bewahren
  • Nur begrenzt eingreifbar; Sofortmaßnahmen beim Ereignis (z. B. Licht/Decke)
  • Zusätzliche Ausgänge öffnen/zeigen
  • Panikstarre: starker Reiz (z. B. Ohrfeige)
  • Paniksturm: nicht entgegenstellen

Motive & Wahrnehmung

  • Motive: Beweggründe des Handelns
  • Primär (angeboren): Essen/Trinken; Sexualität; Schlaf
  • Sekundär (erworben): Macht; Reichtum/Luxus; Sucht
  • Selbstwert – Ausprägungen: schwach (Opfertyp); stark positiv (Führung); stark negativ (Tätertyp)
  • Wahrnehmungsmerkmale: Geschlecht; Alter; Figur; Haare; Motorik; Bekleidung …
  • Menschenkenntnis: Menschen einschätzen und richtig mit ihnen umgehen
  • Erster Eindruck: 10–30 Sekunden

Kommunikationsmittel (Gewichtung)

  • Verbal (Wort) ~10%
  • Nonverbal (Körpersprache) ~50%
  • Paraverbal (Stimme) ~30%
  • Extraverbal (Außenwirkung) ~10%

Frustration lösen

  • Fehler akzeptieren; Lösungen suchen; Trost zulassen
  • Erfolge erinnern; an sich glauben
  • Ziele in Teilschritte teilen; Ablenkung; realistische Ziele setzen

Agressionsformen & Konflikt

  • Innere Aggression: gegen sich/gedanklich
  • Äußere Aggression: gegen andere/Tiere/Sachen
  • Verschobene Aggression: gegen Unbeteiligte
  • Konflikt: Interessengegensatz (inner/äußerer)

Gespräch & Fragen

  • Phasen: Vorbereitung; Durchführung (Begrüßung–Aussprache–Zusammenfassung–Verabschiedung); Nachbereitung
  • Geschlossene Fragen: Suggestiv/Alternativ/Gegen-/Rhetorische

Stress & Modelle

  • Stress: akute Leistungssteigerung; lang anhaltend → Erschöpfung/Krankheit
  • Eustress (positiv) vs. Distress (negativ); Training kann Leistungsfähigkeit erhöhen
  • Eisbergmodell: Beziehungsebene (~80%) vs. Sachebene (~20%)
  • Konsequenz: Beziehung beeinflusst mehr; im Dienst möglichst sachlich kommunizieren

Kurzdefinitionen – Technik

  • ZKS: Zutrittskontrollsystem – Identifikation/Autorisierung
  • Video: Aufnahme/Übertragung/Wiedergabe/Aufzeichnung/Verteilung
  • GMA/EMA/ÜMA/BMA: Gefahren‑/Einbruch‑/Überfall‑/Brandmeldeanlage
  • Wächterkontrolle: Rundgangkontrolle via Kontrollpunkte
  • NSL/Intervention: Notruf‑/Serviceleitstelle; Maßnahmen bei Alarm
  • Einzelarbeitsplatz/Totmann: Überwachung Alleinarbeit; automatische Notfallmeldung

Kommunikation – Übersicht

Art Pro Contra
Analogrobust, simpelStörungen, wenig Funktionen
Digitalklar, verschlüsselbarTechnikabhängig
BündelfunkReichweite/QualitätKosten, Abhängigkeit

Formell vs. Informell

  • Formell: von außen geformt (z. B. Team durch Chef)
  • Informell: aus Eigeninteresse gebildet (z. B. Verein)

Akute Masse

  • Aufmerksamkeit der Menge auf Ereignis gelenkt
  • Gemeinsame Bewegung in eine Richtung

Besonderer Umgang

  • Menschen mit Behinderung: eingeschränkte Körpersprache/Bewegung beachten; nicht ungefragt helfen; respektvoll; nicht herablassend; nicht bemitleiden
  • Jugendliche: höflich/siezen; Verständnis/Nachsicht (ohne Rechtsbruch); selbstsicher/nicht provozieren; Werte aufzeigen; mit Rebellion/Aggression rechnen
  • Aktives Zuhören: nicken; nachfragen; Blickkontakt; wiederholen; zugewandt
  • Z‑Stellung (Deeskalation): zwei SMA sprechen getrennt an; aus Gegenrichtungen; gegenseitig im Blick; koordiniert ansprechen; rückwärts trennen bis Sichtkontakt aufgehoben

Stufenmodell – Maßnahmen

  • Kontakt: Begrüßung, Name nennen, aktiv zuhören
  • Beruhigen: Stimme/Tempo senken, Abstand, Optionen anbieten
  • Grenzen: Regeln/Hausrecht; klare, kurze Ich‑Botschaften
  • Konsequenz: Ankündigen (Verlassen des Hauses, Polizei)
  • Abbruch: Eigensicherung, Rückzug, Verstärkung

Interkulturell & Führung

  • Respektvolle Ansprache, Blickkontaktkulturen beachten
  • Direktheit anpassen, Missverständnisse spiegeln lassen
  • Religiöse/gesellschaftliche Normen sensibel berücksichtigen
  • Führung (S): klar, ruhig, fair; Lob/Feedback; Mitarbeitergespräch strukturiert
  • Personenströme lenken: Wege markieren, Engstellen vermeiden, Lautsprecherdurchsagen

Besonders Schutzbedürftige

  • Alleinreisende Frauen: weibliche Ansprechperson; Sichtschutz; respektvolle Sprache
  • Trans* Personen: Selbstbezeichnung respektieren; Toiletten-/Schutzräume sensibel
  • Menschen mit Behinderung: Barrieren abbauen; langsam/verständlich erklären
  • Gewaltopfer: ruhiger Ort; keine Vorwürfe; Hilfeoptionen anbieten

Crowd‑Management – Mikro‑Checkliste

  • Einlass: Schleusen, Taschen‑/Ticketkontrollen, Überfüllung verhindern
  • Notschleusen: freihalten, markiert; Personal angewiesen
  • Kommunikation: Funk zur Einsatzleitung; klare Lautsprecherdurchsagen
  • Panikzeichen: Verdichtung, Gegenstrom, Schreien → Bereich entlasten, Ausgänge öffnen
11. Grundzüge der Sicherheitstechnik

Säulen, Perimeter, Meldetechnik, Brandschutz

Säulen & Perimeter

  • Zielsetzung: Absolute Sicherheit gibt es nicht; Technik + Personal reduzieren Risiko auf vernünftiges (versicherbares) Restrisiko
  • Drei Säulen: mechanische Grundsicherheit; elektronische Sicherheitstechnik; Organisation/personelle Maßnahmen
  • Durchlässe: Türen, Tore, Fenster, Licht-/Luftschächte, Durchfahrsperren, Schranken
  • Zäune: Maschendraht; Drahtgitter; Stahlgitter; Stahlprofil(rahmen); Streckmetall
  • Zaunanforderungen: Übersteigschutz (Y‑Träger, ≥2,5 m); Durchreichschutz (Maschen ≤5 cm); Unterkriechschutz (Felder 30 cm tief); Untergrabschutz (Streifenfundament ≥80 cm); hohe Standfestigkeit (gehärtetes Material, innenliegende Verschraubungen)
  • Vereinzelung: Drehkreuz; Drehtür; Dreiarmdrehsperre

Schlösser & Schließanlagen

  • Schlösser: Buntbart; Besatzung; Zuhaltung; Zahlenkombi; Mechatronik; Zylinder
  • Hauptschlüsselanlage: 1 Hauptschlüssel für alle; Einzelschlüssel nur für je 1 Zylinder
  • Zentralschlossanlage: 1 Zentralschloss für alle + je Schlüssel mind. 1 separater Zylinder

Fenster & Wertbehältnisse

  • Fenster: Rahmen-/Flügelfries; Bänder; Sims; Verglasung; Verschluss
  • Wertbehältnisse: Stahl-/Geldschrank; Panzergeldschrank; Datensicherungsschrank; Einmauerschrank; Tresorraum; Geld-/Werttransportfahrzeuge

Kommunikation – Vor-/Nachteile

  • Drahtgebunden: + abhörsicher, keine atmosphärischen Störungen; − hohe Installation/Kosten, keine Portabilität
  • Drahtlos: + portabel, geringe Installation/Kosten; − leichter abzuhören, atmosphärische Störungen
  • Bündelfunk: + Reichweite/Qualität, Telefonnetz, Einzel-/Gruppenrufe; − höherer Aufwand/Kosten, keine Eigenwartung

Funkbetriebsarten

  • Simplex: nur eine Richtung (z. B. Pager)
  • Halbduplex: abwechselnd senden/empfangen (typ. Handfunk)
  • Duplex: gleichzeitig senden/empfangen (Telefon)

Videoüberwachung – 5 Komponenten

  • Aufnahme (Kameras)
  • Übertragung (Funk/WiFi 2.4/5.6 GHz, Koax/IP)
  • Wiedergabe (Monitore)
  • Aufzeichnung (DVR/NVR/Printer)
  • Verteilung (Verteiler, Umschalter, Splitter/Quad)

GMA & BMA

  • ÜMA: manuelle Auslösung; stiller Alarm
  • BMA Melder: Wärme; Rauch; Flamme; manuell
  • GMA Arten: EMA (Einbruch); ÜMA (Überfall); BMA (Brand); StMA (Störung)

EMA – typische Melder

  • Glasbruchmelder – Scheibenbruch
  • Riegelkontakt – Tür unverschlossen
  • Reed-/Magnetkontakt – Öffnen von Tür/Fenster
  • IR‑Bewegungsmelder – Wärmestrahlung bewegter Personen
  • Körperschallmelder – Erschütterungen (z. B. Tresor)
  • IR‑Lichtschranke – Durchlaufen/-fahren erkannt
  • Drucksensoren – Gewichtsänderungen im Außengelände

ZKS & Identifikation

  • Zweck: Identifikation, Zutritt nur Berechtigten
  • Merkmale: PIN; biometrisch; berührungslos (aktive Karten); Ausweisleser

Vorbeugender Brandschutz

  • Baulich: schwer entflammbare Materialien; Brandschutztüren
  • Technisch: BMA; stationäre Löschanlagen
  • Organisatorisch: Brandschutzordnung; Kontrollen
  • Personell: Schulungen; Evakuierungs-/Löschübungen

Brandklassen & Taktik

Kl. Brennstoff Löschmittel
A Feste Stoffe mit Glut (Holz, Papier) Wasser, AB‑Schaum, ABC‑Pulver
B Flüssige/flüssig werdende Stoffe AB‑Schaum, ABC‑Pulver, CO₂
C Gase (Propan, Butan, H₂) ABC‑Pulver, CO₂, Inergen
D Metalle (Alu, Mg, K) Metallbrandpulver, Sand, Graugussspäne
F Fette (Speiseöle/-fette) Fettbrandlöscher
Taktischer Grundsatz: Melden → Retten → Bekämpfen
Evakuierung – Rollen (Kurz)
  • Leitung: Alarm auslösen, Einsatz leiten
  • Nachgänger: Bereiche räumen, Türen schließen
  • Sammelplatz: Vollzähligkeit prüfen, Nachmeldung

Sensorik & Brandschutzpraxis

  • Wärmemaximal: Alarm bei Überschreiten fixer Temperatur
  • Wärmedifferenzial: Alarm bei zu schneller Temperatursteigerung
  • Kontrollschwerpunkte: Lager brennb./gefährl. Stoffe; Notausgänge frei/ausgeschildert; Rauchverbote; Brandstiftungsrisiken; Elektro (Funk./Überhitz.); Hydraulik (Leck/Öl)
  • Löschmittel je Brandklasse: A: Wasser/AB‑Schaum/ABC‑Pulver; B: AB‑Schaum/ABC‑Pulver/CO₂; C: ABC‑Pulver/CO₂/Inergen; D: Metallbrandpulver/Sand/Graugussspäne; F: Fettbrandlöscher
  • Handfeuerlöscher prüfen: letzte Prüfung ≤2 Jahre; Behälter beulenfrei; Beschriftung lesbar; Plombe ok; Schlauch i. O.; Löschmittel passend; korrekt ausgeschildert
  • Sprinkler: Auslösung durch Hitze – Glasröhrchen platzt, Wasser über Brandort
13. Prüfung

Top-Merksätze

  • Grundgesetz: Art. 1 & 20 GG sind unantastbar (Ewigkeitsklausel)
  • Gewaltenteilung: Legislative – Exekutive – Judikative
  • Notwehr: Kein Rechtsgütervergleich; nur erforderlich & gegenwärtig
  • Selbsthilfe: Nur wenn hoheitliche Hilfe nicht erreichbar
  • Besitz: Kehr = zurückholen; Wehr = verteidigen
  • Öffentlich/Privat: Staat ↔ Bürger vs. gleichgestellt
  • § 127 StPO: Jedermann darf bei frischer Tat festnehmen
17. Wiederholung

Prüfungstipps & Schnellwiederholung

Top‑10 IHK‑Fragen (klassisch)

  • Notwehrdef.: Elemente + Rechtsgütervergleich?
  • § 127 Abs. 1 StPO Voraussetzungen
  • Unterschied Rechtfertigung/Entschuldigung
  • Besitz vs. Eigentum (+ Beispiele)
  • §§ 228/904 BGB Unterschied
  • § 859 BGB: Wehr/Kehr
  • AGG: 6 Merkmale
  • JuSchG: Alkohol/Disco‑Zeiten
  • DSGVO: Rechtsgrundlage Video + Speicherfrist
  • § 42a WaffG: verboten/erlaubt/Transport

5 Fallfragen – Was tun?

  1. Ladendieb flieht → § 127‑Check; ID/Flucht? ja → festhalten; Polizei
  2. Fremdparker blockiert → § 859 (frische Tat, mildestes Mittel) → Doku
  3. Handy mit Tonaufnahme → § 201; Hausrecht; höflicher Abbruch; Doku
  4. Geringwertiger Diebstahl → § 248a (Antrag); Hausverbot; § 127‑Check
  5. Renitenter Gast → Deeskalationsstufen; Hausrecht; ggf. § 127

Merksatz‑Quiz

  • § 32/34/35 StGB: Notwehr / rechtfert. Notstand / entschuld. Notstand
  • § 227/228/904 BGB: Notwehr / defensiver Notstand / aggressiver Notstand
  • § 859 BGB: Besitzwehr → "Wehr = verteidigen", Kehr = zurückholen
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14. Fragen

Typische Prüfungsfragen je Kapitel

Öffentliches Recht / Grundlagen

  • Gewaltenteilung und Aufgaben der Gewalten?
  • Unterschied öffentliches Recht vs. Zivilrecht?
  • Grundrechte: Bedeutung von Art. 1 und 20 GG?

BGB (Besitz/Eigentum)

  • Besitz vs. Eigentum – Beispiele nennen
  • § 859 BGB: Unterschied Besitzwehr und Besitzkehr?
  • Anspruchsgrundlagen: § 985 / § 1004 – wann anwendbar?

StGB/StPO

  • Voraussetzungen § 127 Abs. 1 StPO (frische Tat, ID/Flucht)?
  • Schema der Notwehr (§ 32 StGB) und Grenzen?
  • Unterschied Rechtfertigung vs. Entschuldigung?

BewachV / DSGVO

  • Pflichten nach BewachV (Unterweisung, Zuverlässigkeit)?
  • Rechtsgrundlagen Videoüberwachung (Art. 6 DSGVO; § 4 BDSG)?
  • Speicherdauer – warum zweckgebunden, keine feste 72h‑Regel?

Waffenrecht / UVV

  • § 42a WaffG: Verboten/erlaubt/Transport – Beispiele
  • DGUV: Melden → Retten → Bekämpfen – Bedeutung?
  • Brandklassen A‑F – passende Löschmittel?

Umgang mit Menschen

  • Stufen der Deeskalation in richtiger Reihenfolge
  • Maslow: Defizit‑ vs. Wachstumsbedürfnisse
  • Umgang mit Betrunkenen – 3 Maßnahmen
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