34a kompakt: Öffentliches Recht, BGB, Notwehr, BewachV
Klar gegliedert, responsiv, offline nutzbar (ohne JavaScript).
Öffentliches Recht / Sicherheit & Ordnung (RdöSuO)
- Was bedeutet Gewaltenteilung (horizontal/vertikal)?
- Abgrenzung Polizei vs. Private Sicherheit?
- Wann greift das Hausrecht, wann öffentlich‑rechtliche Befugnisse?
- Was ist der Unterschied zwischen OWi und Straftat?
- Welche Pflichten hat Bewachpersonal nach BewachV?
✔️ Für die Prüfung merken: Gewaltmonopol Staat; Private: Hausrecht + Notwehr/Notstand/Selbsthilfe; Grundrechte mit Artikeln nennen.
Bürgerrechte (nur für Deutsche): Art. 8, 9, 11, 12 …
- Grundgesetz – Zweck: Grundlage der Rechtsordnung; definiert Grundrechte und Abwehrrechte gegen staatliche Willkür.
- Was ist Recht? Gesamtheit aller Gesetze, Verordnungen und Rechtsprechungen.
- Grundrechte einschränken? Nur auf Grundlage eines Gesetzes; Art. 1 GG (Menschenwürde) ist unantastbar (Ewigkeitsklausel mit Art. 20 GG).
- Grundrechte – Abschnitt 1: Unterteilung in Menschenrechte (für alle) und Bürgerrechte (nur Deutsche).
- Legalitäts-/Opportunitätsprinzip: Ermittlungen müssen eingeleitet werden; Ausübung mit Ermessen im Verfahren.
- Zuständigkeit Polizei/Zoll/Ordnungsamt: vor allem im öffentlichen Bereich zur Aufrechterhaltung von Sicherheit & Ordnung.
- Private Sicherheitsdienste: überwiegend in privaten Bereichen zuständig.
- PPP (Public-Private-Partnership): Zusammenarbeit öffentlicher und privater Stellen.
- Verhör vs. Befragung: Polizeiliches Verhör = Zwangsmaßnahme; Befragung durch Sicherheitsmitarbeiter = freiwillig (mit Zustimmung).
Föderalismus kurz
- Bund erlässt Rahmengesetze; Länder vollziehen vielfach
- Polizeirecht/OSiG: Länderzuständigkeit
- Gewaltenteilung vs. Gewaltmonopol (Staat)
Grundrechte (Auswahl)
Art. | Inhalt |
---|---|
1 | Menschenwürde |
2 | Allg. Handlungsfreiheit, Leben, körperl. Unversehrtheit |
3 | Gleichheit vor dem Gesetz |
5 | Meinungsfreiheit |
10 | Brief/Telekommunikation |
12 | Berufsfreiheit |
13 | Unverletzlichkeit der Wohnung |
14 | Eigentum |
19 | Einschränkung/Allg. Klauseln |
104 | Freiheitsentziehung |
- Staat: Gewaltmonopol, Zwangsbefugnisse (StPO/PolG)
- Privat: Notwehr/Notstand/Selbsthilfe; Hausrecht; vertraglich übertragene Rechte (z. B. Beförderungsbedingungen)
- PPP: Zusammenarbeit, aber keine hoheitlichen Befugnisse für Private
- Leben
- Körperliche Unversehrtheit (Leib)
- Freiheit
- Eigentum
- Ehre
- Hausrecht
Prüfungsschemata – kompakt
Notwehr (§ 32 StGB)
- Gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff?
- Erforderliche Verteidigung (geeignet, mildestes Mittel)?
- Gebotenheit (keine krasse Missverhältnismäßigkeit)?
- Schuld entfällt bei § 33 (Furcht/Verwirrung/Schrecken)
§ 34 StGB – rechtfert. Notstand
- Gegenwärtige Gefahr
- Anders nicht abwendbar
- Angemessene Güterabwägung (geschütztes Rechtsgut überwiegt deutlich)
§ 127 Abs. 1 StPO – Festnahme
- Straftat
- Auf frischer Tat betroffen oder verfolgt
- Fluchtverdacht oder Identität nicht feststellbar
- Wer? Jedermann
Selbsthilfe vs. Besitzwehr
- Selbsthilfe (§ 229 BGB): einklagbarer Anspruch, Eilfall, keine Gerichtshilfe
- Besitzwehr/‑kehr (§ 859 BGB): verbotene Eigenmacht, frische Tat
- Hausrechtsträger identifizieren → Hausverbot erklärt?
- Adressat einsichtsfähig? verständlich/Bestätigung
- Nichtbefolgung → milde Mittel: Gespräch, Begleitung, gestufte Ansprache
- Weiterhin Weigerung → Besitzwehr (§ 859), ggf. Jedermann‑Festnahme (§ 127) bei Straftat
- Anspruch? Ja → § 229 BGB (allg. Selbsthilfe) prüfen
- Frische Tat (verbotene Eigenmacht)? Ja → § 859 BGB (Besitzwehr/‑kehr)
- Straftat, frische Tat, ID offen/Flucht? Ja → § 127 Abs. 1 StPO
- Do: Identität sichern; unverzüglich Polizei informieren
- Do: Nur verhältnismäßige Fixierung; Eigensicherung
- Don't: keine Verhöre; keine Leibesvisitation (Polizei)
Rechtfertigend vs. entschuldigend vs. BGB-Notstände
§ 228 BGB – Defensiver Notstand
- Was? Eine fremde Sache, von der eine Gefahr ausgeht, wird angegriffen (Beschädigung/Zerstörung).
- Voraussetzungen: drohende Gefahr; für beliebiges Rechtsgut; beliebige Person; Handlung erforderlich und verhältnismäßig (mildestes, geeignetes Mittel).
- Folge: keine Schadenersatzpflicht, außer Gefahr selbst verursacht.
- Merksatz: Gefahr wird mit eigenen Mitteln beseitigt.
§ 904 BGB – Aggressiver Notstand
- Was? Angriff auf unbeteiligte fremde Sache zur Abwehr der Gefahr.
- Voraussetzungen: gegenwärtige (konkrete) Gefahr; Handlung notwendig; Schaden am Eigentum darf nicht größer sein als der drohende Schaden.
- Folge: Schadenersatz für Eigentümer der unbeteiligten Sache; nicht für die gefährdende Sache.
- Merksatz: Gefahr wird mit unbeteiligten, fremden Mitteln beseitigt.
§ 34 StGB – Rechtfertigender Notstand
- Was? Begehen einer tatbestandsmäßigen Tat zur Abwehr.
- Voraussetzungen: gegenwärtige Gefahr; beliebiges Rechtsgut/Person; anders nicht abwendbar; Rechtsgüterabwägung – geschütztes Rechtsgut überwiegt wesentlich.
- Folge: Tat nicht rechtswidrig – keine Strafe.
§ 35 StGB – Entschuldigender Notstand
- Was? Begehen einer rechtswidrigen Tat zur Gefahrenabwehr.
- Voraussetzungen: gegenwärtige Gefahr; für Leben, Leib oder Freiheit; anders nicht abwendbar; droht mir oder nahestehenden Personen; nicht bei Selbstverschulden oder Pflicht zur Hinnahme.
- Folge: ohne Schuld – keine Strafe.
Persönlichkeit, Wahrnehmung, Modelle, Verhalten
Persönlichkeit & Wahrnehmung
- Ebenen: Trieb‑, Gefühls‑, Verstandsebene
- Wahrnehmung: Aufnahme von Informationen/Reizen aus der Umwelt
- Vorurteile: ungeprüft übernommene Meinungen ohne Fakten/Eigenerfahrung
- Menschenkenntnis erlangen: Erfahrung; Schulung; Selbst‑/Fremdbeobachtung
- Erster Eindruck – Faktoren: Verhalten; Erscheinungsbild; Sprache/Wie; Geruch; Reaktion Dritter
- Verstehen sichern: Verständnisfragen; Wiederholen; vom Empfänger wiederholen lassen
Frustration & Aggression
- Frustrationsfolgen: Aggression; Depression; verstärkte Bemühungen
- Aggressionsursachen: Frustration; angeborener Trieb; erlerntes Verhalten
- Konflikt: innerer (mit mir) vs. äußerer (mit anderen)
Fragen & Deeskalation
- Positive Gespräche: offene Fragen (Wissens‑/Problem‑/Meinungs‑/Nutzen‑/Auswirkungsfragen)
- Gesprächsphasen: Vorbereitung; Führung (Begrüßung–Aussprache–Zusammenfassung–Verabschiedung); Nachbereitung
- Deeskalation: stufenweises Herabsetzen der Konfliktsituation durch Kommunikation
Stress & Modelle
- Stresswirkungen: + Leistungssteigerung; − Erschöpfung/Müdigkeit/Antriebslosigkeit/Selbstzweifel/Körper‑ & Seelenerkrankungen
- Vier Seiten einer Nachricht: Sachinhalt; Beziehung; Appell; Selbstoffenbarung
- Johari‑Fenster: öffentlich; blinder Fleck; geheim; unbekannt – öffentlichen Bereich vergrößern durch Feedback/Offenheit
Ansprache von Gruppen
- Eigensicherung/Verstärkung; Abstand vergrößern; Umfeld beobachten
- Anführer erkennen; herauslösen für Vier‑Augen‑Gespräch; sicher auftreten
Panik
- Plötzlich auftretender Zustand starker Furcht/Schrecken
Besondere Personengruppen
- Ältere: sehr höflich; kurz/verständlich/langsam (ggf. lauter); Motorik beachten; Hilfe anbieten nicht aufdrängen; lächeln; Starrsinn/Werte respektieren
- Drogenabhängige: hohe Eigensicherung; evtl. Aggression; Orientierung/Motorik gestört; klare Ansagen; früh Rettung/Polizei; Erste Hilfe; stets respektvoll
- Tabu: den Konsum nicht unterbrechen
Erste Hilfe – Szenario
- Rettung rufen; Unfallstelle sichern; Gefahrenquelle beseitigen
- Erste Hilfe leisten; Schaulustige steuern/entfernen; Zeugen feststellen
- Unfallbericht erstellen
Gefahrenarten (IHK-Definition, ergänzt)
- Abstrakte Gefahr: Eintritt des Schadens steht noch nicht unmittelbar bevor; Handeln nicht sofort nötig, aber ohne Gegenmaßnahmen kann künftig ein Schaden entstehen.
- Drohende Gefahr: Eintritt des Schadens sehr wahrscheinlich; noch kein Soforthandeln zwingend.
- Konkrete Gefahr: Eintritt des Schadens steht unmittelbar bevor; es muss sofort gehandelt werden, sonst entsteht sicher ein Schaden.
- Schwerwiegende Gefahr: Konkrete Gefahr für ein höchstrangiges Rechtsgut (Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit).
Hinweis: Abstrakte, konkrete und schwerwiegende Gefahr sind im IHK-Lehrbuch definiert. Die drohende Gefahr wird ergänzend verwendet, u. a. zur Einordnung des defensiven Notstands.
Horizontal & vertikal
- Legislative – gesetzgebende Gewalt
- Exekutive – vollziehende Gewalt
- Judikative – rechtsprechende Gewalt
- Legislative: Bundestag, Bundesrat, Land-/Kreistage
- Exekutive: Polizei, Zoll, Gewerbeaufsicht, Staatsanwaltschaft
- Judikative: Alle Gerichte
IHK ordnet den Bundespräsidenten der Exekutive zu (umstritten).
- Bund
- Länder
- Kommunen
Rechtsgebiete
- Öffentliches Recht: Staat ↔ Bürger (z. B. Polizei, StGB)
- Privatrecht: Bürger ↔ Bürger (z. B. BGB, HGB)
- Öffentliches Recht: Subordinationsprinzip (Bürger dem Staat untergeordnet)
- Privatrecht: Koordinationsprinzip (Bürger und Bürger gleichgestellt)
- Öffentlich: Geld-/Freiheitsstrafen, Geldbußen
- Privat: Schadenersatz, Schmerzensgeld, Handlungs-/Duldungs-/Unterlassungsansprüche
- Privatrecht: BGB, HGB, ArbZG
- Öffentliches Recht: StGB, StPO, WaffG
Ausnahmerechte
Strafrechtlich (§ StGB)
- § 32 Notwehr
- § 33 Notwehrüberschreitung (Entschuldigungsgrund)
- § 34 Rechtfertigender Notstand
- § 35 Entschuldigender Notstand
- § 127 Abs. 1 StPO – Jedermann-Festnahme
Privatrechtlich (§ BGB)
- § 227 Notwehr
- § 228 Defensiver Notstand (Sachen/Tiere → Schutz vor Schadenersatz)
- § 229 Selbsthilfe (sofortiges Handeln, keine hoheitliche Hilfe)
- § 859 Selbsthilfe des Besitzers (Besitzwehr & Besitzkehr)
- § 904 Aggressiver Notstand (fremde Sache zur Gefahrenabwehr)
Siehe auch: Abschnitt 5 Notwehr und 5.2 Notstände – Gegenüberstellung.
Notwehr
Definition: Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich selbst oder einem anderen abzuwehren.
- Kein Rechtsgütervergleich (anders beim Notstand)
- Gegenwärtig = beginnt, besteht oder steht unmittelbar bevor
- Rechtswidrig = Angreifer ohne Rechtfertigungsgrund
- Angriff: Handlung eines Menschen mit Ziel, ein Rechtsgut eines anderen zu beeinträchtigen.
- Warum BGB und StGB? BGB: Schutz vor zivilrechtlichen Ansprüchen; StGB: Schutz vor staatlicher Strafe.
- Vertiefung: 5.2 Notstände – Gegenüberstellung (Rechtsgütervergleich nur § 34 StGB).
Begriffe zur Notwehr
- Verteidigung: Handlung, um einen Angriff zu beenden oder abzuschwächen.
- Erforderlich: Geeignet, den Angriff zu beenden; unter mehreren geeigneten Mitteln das mildeste wählen.
- Gegenwärtig: Angriff steht bevor, hat begonnen oder dauert an.
- Rechtswidrig: Angreifer hat keinen Rechtfertigungsgrund.
- Angriff: Ein anderer Mensch verletzt oder bedroht ein Rechtsgut von mir oder der Person, der ich helfe.
- Auf mich: Notwehr (eigene Verteidigung) – Oder andere: Nothilfe (Hilfe für Dritte).
- Gefahr: Ungewöhnlicher, regelwidriger Zustand, der den Eintritt eines Schadens wahrscheinlich macht.
StGB/StPO – Kurzüberblick
✔️ Für die Prüfung merken: Schema TB → RW → Schuld → Rechtsfolge; § 127 StPO nur bei frischer Tat + ID/Flucht.
- Voraussetzungen § 127 Abs. 1 StPO („frische Tat" etc.)
- Unterschied Rechtfertigung vs. Entschuldigung
- Putativnotwehr vs. Notwehrexzess – kurz erklären
- Diebstahl vs. Betrug (TB‑Kernpunkte)
- § 201 StGB: Warum Tonaufnahmen tabu sind
- § 1 StGB: Keine Strafe ohne Gesetz.
- Strafarten: Geldstrafe; zeitige Freiheitsstrafe; lebenslange Freiheitsstrafe.
- Strafmündigkeit: ab 14 Jahren.
- Vollendung: mit Eintritt des tatbestandlichen Erfolgs (z. B. Tasche entrissen).
- Deliktcharaktere:
- Offizialdelikt: Ermittlungen zwingend von Amts wegen
- Relatives Antragsdelikt: Strafantrag nötig, außer öffentliches Interesse
- Absolutes Antragsdelikt: Nur mit Strafantrag
- Versuch: Verbrechen immer; Vergehen nur, wenn ausdrücklich normiert.
- Fahrlässigkeit: Nur strafbar, wenn ausdrücklich normiert; typ. Bereiche: Waffen – Körperverletzung – Leben – Umwelt – Brand ("WaffenKLUB").
- Schuld: Täter erkennt Unrecht seiner Tat.
- Unterlassen:
- Echte: jedermann möglich
- Unechte: Garantenpflicht (Gesetz/Vertrag), z. B. Kaufhausdetektiv
- Dreistufiger Aufbau (+): Handlung – Tatbestandsmäßigkeit – Rechtswidrigkeit – Schuld – Verfahrensvoraussetzungen.
- TB-Merkmale: Objektiv (von außen sichtbar) vs. subjektiv (innerer Vorsatz/Zueignungsabsicht).
- § 242 StGB – Diebstahl: Wegnahme fremder beweglicher Sache, Zueignungsabsicht.
- § 243 StGB – Besonders schwerer Fall (Beispiele): Einbruch/Einsteigen/Eindringen; gesicherte Sache; gewerbsmäßig; Religionssachen; bedeutende öffentlich zugängliche Sachen; Hilflosigkeit ausnutzen; Waffen/Sprengstoff.
- Leichte Ohrfeige: ggf. tätliche Beleidigung (§ 185 StGB).
- § 123 StGB – Hausfriedensbruch: Eindringen oder Verweilen trotz Aufforderung zu gehen.
- § 303 StGB – Sachbeschädigung: Beschädigen, Zerstören oder mehr als nur unerheblich/vorübergehend Erscheinungsbild verändern.
- Diebstahlsdelikte (Beispiele): Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, Wohnungseinbruch, Haus-/Familiendiebstahl, geringwertige Sachen.
- § 223 StGB – Körperverletzung: körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung (auch psychisch).
- § 226 StGB – Schwere KV (Beispiele): Verlust Seh-/Hör-/Sprechvermögen; Fortpflanzungsfähigkeit; wichtiges Glied; erhebliche Entstellung; Siechtum/geistige Krankheit/Behinderung; Lähmung.
- § 132 StGB – Amtsanmaßung: Amtsträgereigenschaft vortäuschen; unbefugte Amtshandlung.
- § 249 vs. § 252 StGB: Raub: erst Gewalt, dann Wegnahme (Hauen → Klauen). Räuberischer Diebstahl: erst Wegnahme, dann Gewalt (Klauen → Hauen).
- Körperverletzung: Vergehen; relatives Antragsdelikt.
- Versuch Betrug: strafbar. Versuch Unterschlagung: strafbar.
- Rechtfertigung vs. Entschuldigung: RW entfällt vs. Schuld entfällt (Dreistufentheorie: TB – RW – Schuld).
- Putativnotwehr: Irrtümliche Notwehrhandlung ohne Angriff. Notwehrexzess: Überschreitung der erforderlichen Verteidigung; § 33 StGB kann entschuldigen bei Verwirrung, Furcht oder Schrecken (intensiver Exzess).
- § 127 Abs. 1 StPO: Straftat; auf frischer Tat betroffen/verfolgt; ID nicht feststellbar oder Fluchtverdacht. Wer? Jedermann.
- Zeugenaussage: Polizei nein; Staatsanwaltschaft ja; Gericht ja. Verweigerung: Selbst-/Angehörigenbelastung, falsche Ladung, polizeiliche Vorladung ohne StA-Auftrag.
- § 33 StGB: Überschreitung der Notwehr straffrei bei Verwirrung, Furcht oder Schrecken. § 35 StGB: Entschuldigender Notstand – Hilfe nur für mich, Angehörige, nahestehende Personen.
- Nebengesetze: BtMG, BDSG, WaffG.
Allgemeiner Teil – Übersicht
- § 1 keine Strafe ohne Gesetz; § 11 Begriffe
- § 12 Verbrechen/Vergehen; § 13 Unterlassen
- § 15 Vorsatz/Fahrlässigkeit; § 19 Schuldunfähigkeit Kinder
- §§ 22–23 Versuch; §§ 25–27 Täterschaft/Teilnahme
Antrags-/Offizial-/Privatklage
Typ | Merkmal |
---|---|
Offizial | Von Amts wegen (z. B. Raub) |
Relatives Antragsdelikt | Strafantrag nötig, außer öffentliches Interesse |
Privatklage | z. B. Beleidigung – ohne StA |
- § 152 StPO Legalitätsprinzip/StA
- § 163 StPO Aufgaben Polizei (Ermittlungen)
StGB-Delikte – kompakt nach Gruppen
Gruppe | § | Delikt (Kurz) | Fallbeispiel | Merksatz | Strafantrag? |
---|---|---|---|---|---|
Ehre | §§ 185–187 | Beleidigung/üble Nachrede/Verleumdung | "Du Dieb!" ohne Beweis | Ehre schützen; Wahrheit/Beweislast | relativ (oft) |
Freiheit | § 239 | Freiheitsberaubung | Einschließen im Büro | Fortbewegungsfreiheit | nein |
Leib/Leben | § 224 | Gefährliche KV | Schlag mit Teleskopschlagstock | Qualifikation zu § 223 | relativ (Grunddelikt) |
Leib/Leben | § 226 | Schwere KV | Auge dauerhaft geschädigt | Schwere Folgen | nein |
Leib/Leben | § 229 | Fahrlässige KV | RSG trifft Unbeteiligten | Nur normiert strafbar | nein |
Freiheit/Ehre | § 240 | Nötigung | "Geh, sonst ..." | Mittel-Zweck prüfen | nein |
Freiheit/Ehre | § 241 | Bedrohung | "Ich bring dich um" | Ernstlichkeit | nein |
Eigentum | § 242 | Diebstahl | Ware einstecken | Wegnahme + Zueignung | nein |
Eigentum | § 243 | Besonders schwerer Fall | Einbruch ins Lager | Katalogfälle | nein |
Eigentum | § 248a | Geringwertige Sache | Schokoriegel | Antragsdelikt | relativ |
Vermögen | § 246 | Unterschlagung | Fund behalten | Zueignung ohne Wegnahme | teilw. relativ |
Vermögen | § 259 | Hehlerei | Diebesware kaufen | Vortat nötig | nein |
Vermögen | § 263 | Betrug | Rückgabe-Trick | Täuschung→Irrtum→Verfügung→Schaden | nein |
Vermögen | § 263a | Computerbetrug | Kasse manipulieren | Automat/EDV betroffen | nein |
Vermögen | § 265a | Erschleichen von Leistungen | Schwarzfahren | Täuschungsähnlich | nein |
Urkunden/Daten | § 267 | Urkundenfälschung | Ausweis manipulieren | Beweisfunktion | nein |
Urkunden/Daten | § 269 | Fälschung beweiserh. Daten | Digitale Belege ändern | Urkundenäquivalent | nein |
Rechtspflege | § 258 | Strafvereitelung | Beweismittel beseitigen | Nicht § 145d | nein |
Geheimnisse | § 201 | Tonaufnahme | Heimlich filmen mit Ton | Audio verboten – siehe Datenschutz | relativ/abhängig |
Ordnung | § 132a | Missbrauch von Titeln/Abzeichen | Security als "Polizei" ausgeben | Kein Amts-/Titelanmaßungs‑Anschein erzeugen | nein |
Ausweise | § 281 | Missbrauch v. Ausweispapieren | Fremden Ausweis vorzeigen/verwenden | Echtheit/Identität nicht vortäuschen | nein |
Hausrecht | § 123 | Hausfriedensbruch | Nicht‑Verlassen | Eindringen/Nicht gehen | relativ (häufig) |
Gemeingefahr | § 323c | Hilfeleistung | Keine Erste Hilfe | Zumutbarkeit | nein |
Gemeingefahr | § 306 | Brandstiftung | Feuer im Müllraum | Fremdes Objekt in Brand | nein |
Eigentum | § 248b | Unbefugter Gebrauch Kfz | Kurzfahrt ohne Erlaubnis | Gebrauch, keine Zueignung | nein |
Rechtspflege | § 145d | Vortäuschen Straftat | Fake‑Überfall melden | Nicht verwechseln mit § 258 | nein |
Ehre/Politik | § 241a | Politische Verdächtigung | Falscher Extremismusvorwurf | Kurz: politisch motiviert | nein |
Schema (Prüfung): TB → RW → Schuld → Rechtsfolge – konsistent anwenden. Bei § 201 siehe Datenschutz.
BGB – Besitz, Eigentum, Haftung
✔️ Für die Prüfung merken: Besitz ≠ Eigentum; § 859 Wehr/Kehr; § 985 Herausgabe; Verhältnismäßigkeit immer prüfen.
- Besitz vs. Eigentum – je 2 Beispiele
- § 859 BGB: Unterschied Besitzwehr/‑kehr
- Voraussetzungen § 229/230 BGB Selbsthilfe
- § 1004 BGB: Wann Unterlassung/Beseitigung?
- § 823 BGB: Nenne 3 absolute Rechte
- Besitz = tatsächliche Gewalt (z. B. Mieter, Finder)
- Eigentum = rechtliche Herrschaft
- Erwerb Eigentum z. B. durch Kauf, Erbe, Schenkung
- Besitzarten: unmittelbarer Besitz (tatsächliche Gewalt), mittelbarer Besitz (Besitzmittler), Besitzdiener (§ 855 BGB)
- Unerlaubte Handlungen (§ 823 ff.): Schadenersatz, Schmerzensgeld, Unterlassung, Herausgabe; auch Fahrlässigkeit möglich
- § 985 BGB: Herausgabeanspruch des Eigentümers gegen Besitzer
- §§ 861/862 BGB: Besitzschutzansprüche (nach Entzug/Störung) – auf Wiedereinräumung/Unterlassung
- § 831 BGB: Haftung des Geschäftsherrn (Erfüllungsgehilfe) – Exkulpation möglich
- § 832 BGB: Aufsichtspflichtverletzung (Eltern/Aufsichtspflichtige)
- Geschäftsfähigkeit: 0–6 nichtig; 7–17 beschränkt (Taschengeldparagraph); ab 18 voll
- Deliktsfähigkeit: 0–6 nicht; 7–17 nach Einsichtsfähigkeit; ab 18 voll
- Besitz: Ausleihen; Mieten/Pachten; Finden
- Eigentum: Kaufen; Erben; Schenkung; Fund mit Eigentumsübergang
Kriterium | Besitz | Eigentum |
---|---|---|
Definition | tatsächliche Sachherrschaft | rechtliche Herrschaft |
Beispiele | Mieter, Finder, Entleiher | Vermieter, Käufer nach Eigentumsübergang |
Rechte | Besitzschutz (§§ 858 ff., 859) | Eigentumsschutz (§§ 903, 1004) |
Übertragung | Übergabe | Einigung + Übergabe (Trennungs-/Abstraktionsprinzip) |
- § 229 BGB: einklagbarer Anspruch? Eilfall? keine hoheitliche Hilfe erreichbar?
- Maßnahmen: Wegnahme/Zerstörung; Festnahme bei Fluchtverdacht; Widerstand brechen
- Verhältnismäßigkeit: mildestes ausreichendes Mittel
- Nachgang: Polizei/Gericht informieren; Dokumentation (6W+1H)
- Tatsächliche Gewalt über Sachen eines Besitzers
- Weisungsgebunden; soziales Abhängigkeitsverhältnis (z. B. Arbeitsvertrag)
- Im Haushalt, Erwerbsgeschäft oder ähnlichem Verhältnis
- Mit der Sache nach Belieben verfahren; andere ausschließen
- Grenzen: Gesetz, Rechte Dritter, Schikaneverbot
- Anspruch gegen Störer auf Beseitigung/Unterlassung bei Eigentumsbeeinträchtigung
- Eilfälle: einstweilige Verfügung
Maßnahme muss geeignet, erforderlich (mildestes wirksames Mittel) und angemessen sein.
- § 226 BGB Schikaneverbot: keine Rechtsausübung allein zur Schädigung
- §§ 823 ff. Unerlaubte Handlung; § 828 Deliktsunfähigkeit/Kinder
- § 90/90a Sachen/Tiere (Tiere keine Sachen, Schutzgesetze gelten)
- §§ 965–967: Anzeige/Aufbewahrung/Ablieferung
- § 978: Fund in Behörden/Verkehrsmitteln – Sonderregeln
- Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein
- Natürliche Personen: ab Geburt
- Juristische Personen: ab Eintragung (Handels-/Vereinsregister)
- Mit der Sache nach Belieben verfahren; andere von Nutzung ausschließen
- Nicht gegen Gesetz oder Rechte Dritter verstoßen
- Schikaneverbot: Rechtsausübung unzulässig, wenn allein Schädigungsabsicht
- Anzeigepflicht: Polizei/Fundbüro oder Verlierer
- Aufbewahrungspflicht: unverändert, vor Beschädigung/Entwendung schützen
- Ablieferungspflicht: auf Verlangen bei Polizei/Fundbüro abgeben
- Öffentl. Verkehrsmittel/-räume: Eigentum geht an Verkehrsbetrieb, wenn Verlierer unbekannt
- Beschädigung: Gebrauchswert eingeschränkt, noch nutzbar
- Zerstörung: Gebrauchswert aufgehoben, nicht nutzbar
- § 249 Abs. 2 BGB: Geldbetrag statt Reparatur möglich
- § 833 BGB: Tierhalterhaftung
- Wiederherausgabeanspruch: Rückgabe geliehener Sachen einklagbar
- Beginn SE-Pflicht: ab vollendetem 7. Lebensjahr
- Bemessung: Zustand wie ohne Ereignis (Differenzprinzip); auch entgangener Gewinn
- Verschulden: Vorsatz oder Fahrlässigkeit genügt
Widerrechtlicher Eingriff in ein fremdes Rechtsgut (Vorsatz/Fahrlässigkeit genügt) → Schadenersatzpflicht bei Schaden.
Selbsthilfe & Besitzschutz
§ 229 BGB – Selbsthilfe
Nur bei dringender Gefahr & keine Gerichtshilfe erreichbar. Erlaubt u. a.:
- Wegnahme, Zerstörung von Sachen
- Festnahme (bei Fluchtverdacht)
- Beseitigung von Widerstand
- Einklagbarer Anspruch
- Hoheitliche Hilfe nicht rechtzeitig erreichbar
- Sofortiges Handeln nötig, sonst Anspruch vereitelt/erschwert
- Durchsuchung → Nachschau (freiwillig)
- Sicherstellung → Aufbewahrung (freiwillig)
- Kein Besitzschutzrecht für Besitzdiener: keine Besitzwehr/‑kehr im eigenen Namen
- Handeln nur für den Besitzherrn; ggf. Polizei/Vertreter des Besitzherrn hinzuziehen
- Allgemeine Hilfe zulässig (Eigensicherung, Notruf, Dokumentation)
§ 859 BGB – Selbsthilfe des Besitzers
- Besitzkehr = bei Wegnahme (zurückholen)
- Besitzwehr = bei Störung (verteidigen)
- Besitzentzug: Sache weggenommen oder faktisch unbenutzbar (z. B. Fremdparker auf Privatplatz) → Besitzkehr
- Besitzstörung: Zugriff vorhanden, Nutzung behindert → Besitzwehr
Selbsthilfe (allgemein) vs. Selbsthilfe des Besitzers
Selbsthilfe (allgemein)
- Was passiert? Einklagbarer Rechtsanspruch; Opfer einer unerlaubten Handlung (z. B. Ratenkauf, Schuldner zahlt nicht mehr)
- Handlungsspielraum: Festnahme des Verpflichteten; Wegnahme/Beschädigung/Zerstörung von Sachen; Beseitigung von Widerstand
- Wann? Wenn sonst Durchsetzung unmöglich/erschwert
- Zu beachten: Vorläufige Sicherung – danach Polizei/Gericht einschalten
Selbsthilfe des Besitzers (§ 859 BGB)
- Was passiert? Verbotene Eigenmacht gegen Besitz (Besitzentzug oder Besitzstörung)
- Handlungsspielraum: Besitzkehr (entzogene Sache mit Gewalt zurückholen); Besitzwehr (Störung beenden, Störer entfernen)
- Wann? Täter auf frischer Tat betroffen oder verfolgt
- Zu beachten: Dient der abschließenden Klärung – Polizei/Gerichte nicht zwingend erforderlich
Bewachung – Voraussetzungen & Pflichten
✔️ Für die Prüfung merken: § 34a Erlaubnis/Sachkunde; Nachschau zulässig; DA/Namensschild/Ausweis Pflicht; Haftpflichtdeckung kennen.
- Welche Tätigkeiten sind besonders überwachungsbedürftig?
- Pflichten aus der Dienstanweisung (2 Beispiele)
- Ausweispflicht: Was muss mitgeführt/zeigt werden?
- OWi nach GewO § 144 – nenne einen Fall
- Welche Inhalte gehören ins Wachbuch?
Bewachung = gewerbsmäßiger Schutz von fremdem Eigentum oder Leben.
Voraussetzungen
- Mind. 18 Jahre
- Zuverlässigkeit
- Sachkundeprüfung
- Haftpflichtversicherung
- Geordnete Finanzen (mehrere Kredite ok, wenn bedient)
- Liquiditätsreserve für 6 Monate
Zuverlässigkeit: siehe unten (Abfragen bei BZR, Verfassungsschutz, Landespolizei).
Sachkunde benötigt
- Türsteher
- Citystreife
- Kaufhausdetektiv
- Leitende Tätigkeiten bei Veranstaltungen
- Leitende Funktion in Flüchtlings-/Asylunterkünften
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder privatem Raum mit tatsächlichem öffentlichem Verkehr
- Beantragung einer Bewachungserlaubnis
"Öffentlicher Verkehrsraum" = allgemein zugängliche Bereiche (Straßen/Plätze). "Privat mit tatsächlichem öffentlichem Verkehr" = private Flächen mit Publikumsverkehr (z. B. Einkaufszentrum).
Nachschau & Dokumente
- Zeiten: während üblicher Geschäftszeiten; bei Gefahr im Verzug auch außerhalb
- Zutritt: Sonderzugangsrecht der Behörde – Zutritt ist zu gewähren (nicht verweigerbar)
- Mitwirkungspflichten: unentgeltlich Auskunft erteilen; geschäftliche Unterlagen/Belege vorzeigen
- Vorzulegende Unterlagen (Beispiele): Haftpflichtversicherungsnachweis; Nachweise Zuverlässigkeit/Befähigung; Dienstanweisungen + Empfangsbestätigungen; Verschwiegenheitserklärungen; Dienstausweis‑Vordruck; Unterlagen zur Prüfung/Freigabe waffenführender MA; Anzeigen über Waffengebrauch
Nachschau = gewerberechtliche Überwachung in Betriebsräumen (keine strafprozessuale Durchsuchung).
- Name, Vorname der Wachperson
- Name, Anschrift Gewerbetreibender (+ ggf. Firmenname)
- Bewacherregister-ID Wachperson & Gewerbetreibender
- Unterschrift Wachperson & Gewerbetreibender
Mitführen genügt; sichtbares Tragen ist nicht zwingend.
- Pflicht: Tätigkeiten mit Sachkunde, in Flüchtlings-/Asylunterkünften, bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen
- Ausnahme: Kaufhausdetektive
Dienstanweisung
- Keine hoheitlichen Befugnisse
- Welche Verteidigungswaffen im Dienst
- Vorgehen nach Waffengebrauch
Pflicht: erstellen und gegen Unterschrift aushändigen.
Unterrichtung vs. Sachkunde
- Unterrichtung: macht mit Rechten/Pflichten vertraut
- Sachkunde: Nachweis der Verinnerlichung (Prüfung)
Dienstkleidung
Keine Verwechslungsgefahr mit hoheitlichen Uniformen/Abzeichen. Pflicht, wenn fremdes befriedetes Besitztum betreten wird.
Befreiungen Unterrichtung (§34a)
- Altbestand (vor 31.03.1996)
- Geprüfte/gelernt: Werkschutzfachkraft, GSSK, SKSS, FSS, Meister, Werkschutzmeister
- Mittlerer PVD/JVD/Zolldienst; rechtswissenschaftliches Studium; bestandene Sachkunde
- 3 Jahre ununterbrochen sachkundepflichtig tätig (vor 01.01.2003)
- Höherer Abschluss: Werkschutzfachkraft, GSSK, SKSS, FSS, FSSi, Werkschutzmeister, Meister f. Schutz u. Sicherheit
- Mittlerer Polizei-/Zollvollzugsdienst, Feldjäger, Rechtswissenschaften (+ Unterrichtung)
Waffen
Aufbewahrung von Schusswaffen: ausschließlich der Gewerbetreibende verantwortlich.
GewO – Kerne
- § 11b: Zuverlässigkeitsprüfung (Bewacherregister)
- § 14: Gewerbeanzeige (An-/Ummeldung)
- § 29: Nachschau (Betriebsräume)
- § 34a: Bewachung – Erlaubnis/Sachkunde
Behördenbefugnisse
- Untersagung der Beschäftigung ungeeigneter Personen
- Nachschau; Anforderung Unterlagen; Anordnungen
- Ohne Erlaubnis/Anzeige tätig
- Pflichten aus BewachV verletzt (DA, Ausweis, Namensschild)
- Nichtmitwirkung/Nachschau behindert
Checkliste BewachV
- Haftpflicht (Deckungen) & Versicherungsbestätigung
- Dienstkleidung (keine Hoheitszeichen)
- Dienstanweisung (allg./objektbez.), Unterweisung
- Dienstausweis & Namensschild
- Waffenbehandlung; Anzeige nach Waffengebrauch
- Buchführung/Aufbewahrung (z. B. Schichtbücher, Meldungen)
- GeschGehG: §§ 2, 4, 23 – Geheimnisse schützen, unlauterer Erwerb verboten
An-/Abmeldung Gewerbe
- Zuständig: Gewerbeamt
- Anzeigen: Aufnahme/Ende, Verlegung, Eröffnung/Schließung (Zweigstellen/Zweigniederlassungen), Änderung Gewerbegegenstand
Zuverlässigkeit
- Abfragen: BZR (unbeschränkt), Verfassungsschutz, Landespolizei (Präventivgewahrsam)
- Beispiel: 120 Tagessätze (rechtskräftig am 15.01.2024) → Wiederzuverlässigkeit i. d. R. ab 15.01.2029
Weitere Pflichten
- Haftpflicht Mindestdeckung: 1 Mio € Personen, 250 T€ Sach, 15 T€ Abhandenkommen, 12,5 T€ Vermögensschaden
- Mitarbeiter erst nach Zuverlässigkeitsprüfung einsetzen
- Mitarbeiter-Mindestvoraussetzungen: 18 Jahre, Unterrichtung §34a, Zuverlässigkeit
Waffenrecht – Ziel, Erlaubnisse, Begriffe
- Zielstellung: So wenig Waffen wie möglich in der Öffentlichkeit.
- Grundvoraussetzungen: mind. 18 Jahre, persönliche Eignung, Zuverlässigkeit, Sachkunde.
- Zusatzprüfungen/Abfragen: U25 psychologisches Gutachten; polizeiliche Unbedenklichkeit; Verfassungsschutzabfrage; Auskunft BZR; staatsanwaltliches Verfahrensregister.
- Versicherung/Behältnis: Waffenschein/Schießerlaubnis: Haftpflicht (1 Mio. € pauschal). WBK: Waffenschrank/Transportbehältnis nach DIN. Jagdschein: Jägerprüfung.
Erlaubnisse (Auswahl)
- Waffenbesitzkarte (WBK): Besitz/Erwerb/Transport erlaubnispflichtiger Schusswaffen. Erwerb binnen 1 Jahr; Eintragung binnen 2 Wochen; Besitz/Transport unbefristet.
- Waffenschein: Führen erlaubnispflichtiger Schusswaffen außerhalb befriedeten Besitztums/Schießstands. Gültig max. 3 Jahre, verlängerbar (Bedürfnis).
- Kleiner Waffenschein: Führen von SRS-Waffen (Signal/Reizgas/Schreckschuss).
- Munitionserwerbsschein: Erwerb von Munition, sofern nicht in WBK enthalten.
- Schießerlaubnis: z. B. für Schießstättenbetreiber.
- Jagdschein: Für Jäger – kombiniert Rechte wie WBK/Waffenschein (Besitz/Erwerb/Transport ins/vom Revier, Führen im Revier).
Begriffe
- Zugriffsbereit: Mit wenigen Handgriffen in Anschlag zu bringen.
- Schussbereit: Munition befindet sich in der Waffe (auch gesichert/nicht durchgeladen).
- Munition: Sammelbegriff für Schießmaterial.
- Waffen: Gegenstände zum Verletzen (Schusswaffen, gleichgestellte und tragbare Gegenstände).
- Schusswaffen: Für Angriff/Verteidigung/Jagd/Sport/Signal etc.; Geschosse werden durch Lauf getrieben.
- Handfeuerwaffe: Schusswaffe mit Antrieb der Geschosse durch heiße Gase.
- Beispiele: Schusswaffen: Luftgewehr; Handfeuerwaffen: Pistole; Gleichgestellte: Harpune/Armbrust; Tragbare: Hieb- & Stoßwaffen, Reizgasspray, Elektroimpulsgerät.
- Selbstladewaffe: Nach erstem Schuss löst weiterer Schuss nur durch erneutes Betätigen des Abzugs aus.
§ 42a WaffG – Messerverbot
- Verbot des Führens: Einhandmesser; feststehende Messer > 12 cm; bestimmte Hieb-/Stoßwaffen
- Erlaubt: Transport im verschlossenen Behältnis; Führen mit berechtigtem Interesse (Beruf, Brauchtum, Sport)
- Nicht erfasst: Klappmesser ohne einhändige Arretierung; kleine Alltagsmesser (sofern keine Hieb-/Stoßwaffe)
- Anscheinswaffen: Führen in der Öffentlichkeit grundsätzlich verboten (separates Verbot)
- Praxis: Bei Fund → sichern, dokumentieren, Polizei informieren; keine Vorführung ohne Grund
Begriffe & Pflichten
- Erwerben/Besitzen/Überlassen/Führen: Grundbegriffe (Führen = außerhalb befriedeten Besitztums)
- § 28 WaffG: Erlaubnis – Voraussetzungen und Bedürfnis
- § 10 Abs. 4: Kleiner Waffenschein (SRS‑Waffen)
- Öffentliche Veranstaltungen: Führen grundsätzlich verboten
Reizstoffsprays
- Wirkung: Augen/Schleimhautreiz, temporäre Kampfunfähigkeit
- Nur Geräte mit PTB‑Zeichen; Einsatz nach Verhältnismäßigkeit
- Kein Einsatz gegen Unbeteiligte; Dokumentation von Anwendungen
WaffG – Grundlagen für den Dienst
- Ziel WaffG: Zugang/Umgang auf notwendiges Maß beschränken; nur verantwortungsbewusste, zuverlässige, qualifizierte Personen.
- Schusswaffen: für Angriff/Verteidigung/Jagd/Sport/Spiel/Signal/Distanzinjektion/Markierung gedacht; Geschoss wird durch Lauf getrieben.
- Waffen i. S. d. WaffG: Schusswaffen; den Schusswaffen gleichgestellte Gegenstände; tragbare Gegenstände.
- Handfeuerwaffe: Schusswaffe, deren Geschossantrieb durch heiße Gase erfolgt.
- Gleichgestellte Gegenstände: verschießen feste Körper ohne Lauf (z. B. Armbrust, Schleuder).
- Tragbare Gegenstände (Beispiele): Teleskopschlagstock, Messer (>12 cm feststehend, Butterfly), Wurfstern, Elektroimpulsgerät, Reizstoffsprühgerät, Würgehölzer, Molotowcocktail …
- Qualifikation: Waffensachkundeprüfung.
- Zuverlässigkeitsprüfung: BZR (unbeschränkt), staatsanw. Verfahrensregister, polizeiliche Unbedenklichkeit (kein mehrfacher Präventivgewahrsam/5 J.), Verfassungsschutzabfrage.
- Persönliche Eignung (nicht geeignet bei): Abhängigkeiten (Drogen/Alkohol/Medikamente), Zweifel an körperl./geistiger Eignung, Geschäftsunfähigkeit.
- Abhandenkommen: Waffe/Munition/Erlaubnis – unverzüglich der Behörde anzeigen.
- Erlaubnisse: WBK (kaufen/besitzen), Waffenschein (bewaffneter Personenschutz/Führen), Munitionserwerb via MES oder WBK mit Eintrag.
- WBK Voraussetzungen: 18 J.; ggf. psych. Gutachten (<25 oder auf Anordnung); Sachkunde; Zuverlässigkeit; persönliche Eignung; DIN‑Behältnis vorhanden.
- Begriffe: Besitzen = tatsächliche Gewalt; Überlassen = Gewalt einräumen; Erwerben = Gewalt erlangen; Führen = außerhalb befriedeten Besitztums.
- Transport zum Schießstand: mit WBK (entsprechender Eintrag).
- Schreckschusswaffe führen: Kleiner Waffenschein erforderlich.
- WBK Fristen: Erwerb binnen 1 Jahr; Eintragung binnen 14 Tagen; Besitz unbefristet.
- Haftpflicht (bei Waffenschein/Schießerlaubnis): Personen-/Sachschäden mind. 1 Mio. € pauschal.
- Anscheinswaffen: Repliken/unbrauchbar gemachte; führen in der Öffentlichkeit i. d. R. verboten.
- Fund verbotener Waffen: nicht berühren; Polizei melden; Fundort sichern.
- Elektroimpulsgeräte: verboten, wenn Distanzgeräte (Taser) oder ohne PTB‑Prüfzeichen.
- Öffentliche Veranstaltungen: Führen von Waffen verboten (auch mit Waffenschein); Ausnahme nur per Behörden‑Ausnahmegenehmigung.
- Wesentliche Teile (Pistole): Griffstück mit Abzug, Lauf, Patronenlager, Verschluss.
- Munition: Sammelbegriff; Arten: Patronen-, Kartuschen-, hülsenlose Munition.
- Zugriffsbereit: mit wenigen Handgriffen in Anschlag; schussbereit: Munition in der Waffe.
- Verbotene Waffen (Beispiele): Dauerfeuerwaffen, Wurfsterne, Butterflymesser, E‑Geräte ohne PTB, RSG ohne PTB, Molotowcocktail, Würgehölzer, Präzisionsschleudern, Stahlrute, Faustmesser, Schlagring … Führen = Straftat.
- Bedürfniszwecke (Auswahl): Beruf, Brauchtum, Sportschütze, Sammler, Sachverständiger, Hersteller/Händler, Jäger, Bewachungsunternehmer.
DGUV Vorschrift 23 – Wach- & Sicherungsdienste
- Welche Pflichten ergeben sich aus DGUV V23 für Wachpersonal?
- Erste Hilfe: was sind die 6 W‑Fragen der Meldung?
- Welche Besonderheiten gelten bei Hundeführung?
- Wie ist Schusswaffenaufbewahrung geregelt (grob)?
- Was ist bei Geldtransporten zu beachten?
- Arbeitsunfall: zeitlich begrenztes, auf den Körper einwirkendes Ereignis mit Gesundheitsschaden/Tod – bei versicherter Person und Tätigkeit.
- Zuständig BG: VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft)
- DGUV: Deutsche gesetzliche Unfallversicherung
- UVV: DGUV Vorschrift 23
- Duales System: Staat (z. B. SGB VII) + Berufsgenossenschaften regeln Arbeitsschutz.
- Pflichten MA: Maßnahmen des AG unterstützen; Dienstanweisung befolgen (Mängel-/Gefahrenmeldung); keine sicherheitswidrigen Weisungen des Auftraggebers befolgen
- Berauschende Mittel: Dienst nüchtern antreten; kein Konsum im Dienst (auch Rx-Medikamente)
Wegeunfall – Umwege
- Grundsatz: nur direkter Weg versichert
- Versichert: Umweg zur Kinderunterbringung
- Versichert: Umweg zur Fahrgemeinschaft
Rechtsgrundlagen
- DGUV V23; DGUV V1 (Prävention); ASR A1.3 / DGUV V9 (Kennzeichnung)
Hundezwinger
- Einzelhaltung möglich
- Schild "Zutritt für Unbefugte verboten"
- Nur vertraute/befugte Personen betreten; belegte Zwinger abschließen
- Reinigung/Reparatur nur ohne Hund
- Ungeprüfte Hunde nur zu Wahrnehmungs-/Meldezwecken
- Hundeführer muss ständig Kontrolle haben
Schusswaffen-Aufbewahrung
- Mind. Stahlblechschrank mit Sicherheitsschloss
- Waffen/Munition getrennt; Waffen entladen
- Unternehmer verantwortlich; Schutz vor Abhandenkommen/unbefugtem Zugriff
Munition: nicht "lose" mitführen.
Schusswaffe führen (BewachG)
- Zuverlässig, persönlich geeignet
- Waffensachkunde bestanden
- Waffenausbildung
- Training: mind. 4× jährlich im 3‑Monats-Abstand
Geldtransport (offensichtlich)
- Regel: 3 Personen (Ausnahme: technische Sicherung)
- 1× bleibt im Fahrzeug
- 1× trägt Geld
- 1× sichert Geldträger
- Mind. 18 Jahre; zuverlässig; persönlich geeignet
- Für Aufgabe besonders ausgebildet und eingewiesen
Besondere Gefahren
- Überwachung sicherstellen: Totmann, persönliche Kontrollen, regelmäßige Anrufe
- Schuhe: der Tätigkeit angemessen
- Sehhilfe: sichern oder Ersatzbrille mitführen
- Anlegbare Ausrüstung: ordnungsgemäß, Bewegungsfreiheit nicht mehr als nötig einschränken
Hunde & Schusswaffen
- Hunde: §§ 12–17 V23 (Einsatz, Unterweisung, Zwinger)
- Schusswaffen: §§ 18–22 V23 (Aufbewahrung, Ausbildung, Training)
Geldtransport §§ 24–25
- Personalstärke, Sicherungsmaßnahmen, Funk
- Routenplanung, Notfallablauf, Dokumentation
Ordnungswidrigkeiten
Verstöße gegen V23/V1 können als OWi geahndet werden – Pflichten kennen und dokumentieren.
- §§ 24–26: Anzahl Ersthelfer; Ausstattung; Unterweisung
Objekteinweisung
- Einweisung ins Objekt und spezifische Gefahren
- Zur Einsatzzeit
- Hundeeinsatz: alle MA unterweisen
- Vor Dienstbeginn, danach jährlich
Objektbezogene Dienstanweisung
- Verhalten regeln
- Weitermelden von Mängeln/Gefahren
- Unterweisung vor Beginn und regelmäßig
- Nebentätigkeiten regeln
- AG schreibt; MA werden unterwiesen; MA befolgen
- Regelt Verhalten; verbietet Auftraggeber-Weisungen gegen Sicherungsauftrag
Erste Hilfe & Kennzeichen
- Ersthelfer: z. B. Chemiewerk 135 MA → 10%
- DGUV‑1 Grundpflichten: Mittel/Einrichtungen, genug Ersthelfer, sofortige Hilfe/Arzt, Transport, Aushänge, Dokumentation (5 Jahre)
- UVV zugänglich, nicht zwingend aushändigen
- Ersthelfer-Fortbildung: alle 2 Jahre, 9 Stunden
- Dokumentation Erste Hilfe: jede Maßnahme im Verbandbuch; 5 Jahre; vertraulich
Schutzkennzeichen
- Gebot, Verbot, Warnung, Rettung, Brand, Hinweis
- Gebot: rund, blau, weißer Aufdruck (z. B. Schutzbrille)
- Verbot: rund, weiß, roter Rand/Querstrich, schwarzes Piktogramm (z. B. Rauchen verboten)
- Rettung: grün, weißer Rand/Aufdruck (z. B. "+" ), quadratisch
- Warnung: gelb, schwarzer Rand/Aufdruck (z. B. Flamme), dreieckig
Flucht- & Rettungsplan (mind.)
- Eigener Standort; Notausgänge
- Rettungseinrichtungen (Verbandskasten, Augendusche, Trage, Sanitätsraum ...)
- Brandschutzeinrichtungen (Löscher, Wandhydranten ...)
- Notrufnummern, nächste Ärzte/Krankenhäuser
- Legende/Symbolerklärung
DSGVO – Videoüberwachung & Praxis
✔️ Für die Prüfung merken: Art. 6(1) f; Art. 5‑Grundsätze inkl. Rechenschaft (Abruf-/Löschprotokolle); Speicherbegrenzung: nur solange erforderlich.
- Rechtsgrundlage für Videoüberwachung im Betrieb?
- Speicherdauer – warum keine feste 72‑h‑Regel?
- 3 Betroffenenrechte nennen
- Was gehört aufs Hinweisschild?
- Was ist eine TOM? Beispiele
Rechtsgrundlagen
- Art. 4 DSGVO: Begriffe (pbD, Verarbeitung, Dateisystem, besondere Kategorien)
- Art. 5 DSGVO: Grundsätze (Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität/Vertraulichkeit, Rechenschaft)
- Art. 6 Abs. 1: Rechtsgrundlagen; § 24 BDSG: Verarbeitung bei öffentlichen Stellen/Video
- Art. 24/32: TOMs – technisch/organisatorische Maßnahmen; Art. 28: Auftragsverarbeitung
- Art. 33/34: Meldungen Datenpanne (72h) / Benachrichtigung Betroffener
- Transparenz: Hinweis vor Betreten (Piktogramm + Verantwortlicher + Zweck + Kontakt)
- Speicherung: so kurz wie nötig; Löschung, sobald der Zweck erreicht ist; längere Speicherung nur anlassbezogen und dokumentiert
- Löschung: automatisch/regelmäßig; Löschkonzept dokumentieren
Organisation
- Zugriff: rollenbasiert, minimalprinzip; Protokollierung der Abrufe
- Weitergabe: nur an Behörden/Gerichte oder mit Rechtsgrundlage
- Tonaufnahme: verboten (§ 201 StGB) – keine Mikrofone im Regelbetrieb
- Praxisfehler: zu lange Speicherfristen; fehlende Schilder; private Räume filmen; offene Audioaufzeichnung
- Video: § 4 BDSG; DSFA Art. 35/36 bei hohem Risiko
- Strafrecht: §§ 201, 201a, 202, 202a StGB – Audio/Foto/Hacking
- Sanktionen: Art. 82/83 DSGVO; §§ 42/43 BDSG
- Verantwortlicher (Name/Adresse)
- Zweck (z. B. Schutz vor Diebstahl/Vandalismus)
- Rechtsgrundlage (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO)
- Speicherdauer: zweckbezogen, nur solange erforderlich
- Kontakt Datenschutzbeauftragter
- Hinweis auf Betroffenenrechte
Videoüberwachung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
Verantwortlicher: Max Mustermann, Musterfirma
Zweck: Schutz von Personen und Eigentum
Speicherdauer: nur solange erforderlich (z. B. bis zur Auswertung/Übermittlung bei Vorfall), dokumentiert
Betroffenenrechte: Art. 15–22 DSGVO
Recht | Artikel |
---|---|
Auskunft/Berichtigung/Löschung/Einschränkung | Art. 15/16/17/18 |
Datenübertragbarkeit | Art. 20 |
Widerspruch | Art. 21 |
Automatisierte Entscheidungen | Art. 22 |
Praxisfälle – Schema und Lösung
- Ladendieb: Beobachtung → frische Tat? → Ansprechen (sicher) → Rückgabe/Personalien → § 127 StPO bei Flucht/Identität offen → Dokumentation
- Renitenter Kunde: Gesprächsführung gestuft → Hausrecht erklären → Begleitung zum Ausgang → Weigerung: Besitzwehr; bei Straftat: § 127
- Taschenkontrolle: nur freiwillig; Alternative: Polizei; Dokumentation des Einverständnisses
- Jugendliche: JuSchG beachten (Alkohol/Zeiten); Erziehungsberechtigte informieren; deeskalativ
- Waffenfund: Bereich sichern → niemand anfassen → Polizei → Zeugen/Video sichern → Verbleib dokumentieren
- Fremdparker: Besitzstörung/‑entzug? → frische Tat? → mildestes Mittel (Dokumentation, Abschleppen nur bei Erforderlichkeit) → § 859 prüfen
- Geringwertiger Diebstahl: § 248a → Strafantrag klären → Hausverbot → § 127‑Check (frische Tat, ID/Flucht)
- Handy‑Filmen im Laden: Hinweis auf Hausrecht/DSGVO; Tonaufnahme = § 201; Anhalten oder Verlassen des Ladens → Dokumentation
Dokumentation – 6W+1H & Kette
- 6W+1H: Wer? Was? Wann? Wo? Wie? Warum? Womit? (+ Wie viel/Schaden)
- Beweiskette: Auffinden → Sichern → Verpacken/Versiegeln → Übergabe protokollieren → Lagerung → Auswertung
- Video: Ereignisnummer, Uhrzeit, Kameranr., Sicherungszweck, wer hat exportiert
- Bericht: sachlich, zeitlich, vollständig; keine Wertungen; Zitate kennzeichnen
- Wer: Kunde m/w/d, ca. 30 J., schwarze Jacke
- Was: Schokoriegel eingesteckt, Kasse passiert
- Wann/Wo: 14:35 Uhr, Markt XY, Gang 3/Kasse 2
- Wie/Womit: Ware in Jackentasche; Video K2
- Warum: mutmaßl. Zueignung; Schaden: 1,29 €
- "14:35 Uhr, Markt XY, Person m30 schw. Jacke entnimmt Schokoriegel aus Regal G3, passiert Kasse ohne Zahlung."
- "Ansprache um 14:36 Uhr am Ausgang, Person folgt ins Büro, Ware herausgegeben."
- "Video K2 gesichert; Zeuge: MA Müller, 014."
- Bildrechte: Beweisfotos nur zur Beweissicherung und an Behörden; keine Veröffentlichung.
AGG – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Block | Inhalt |
---|---|
Merkmale | Rasse/ethnische Herkunft; Geschlecht; Religion/Weltanschauung; Behinderung; Alter; sexuelle Identität |
Zulässig (Tür) | Kleiderordnung; Kapazitätsgrenze; Hausrecht; Sicherheitsrisiko (konkret, begründet) |
Beispiele | OK: Turnschuhe-Regel für alle. Nicht OK: Ablehnung wegen Herkunft/Geschlecht |
JuSchG – Altersgrenzen (Kurz)
Thema | unter 16 | 16–17 | ab 18 |
---|---|---|---|
Alkohol (Abgabe/Verzehr) | nein | Bier/Wein ja; Spirituosen nein | ja |
Tabak | nein | nein | ja |
Gaststätte/Disco | Gaststätte bis 22 Uhr mit Aufsicht; Disco: nein | Gaststätte bis 24 Uhr; Disco bis 24 Uhr mit Aufsicht | frei |
Veranstaltungen | Konzerte mit Aufsicht | je nach Hausrecht/Land | frei |
Haftungskette im Bewachungsgewerbe
- Mitarbeiter: unerlaubte Handlung (§ 823 BGB)
- Geschäftsherr: § 831 BGB – Auswahl/Überwachung; Exkulpation möglich
- Versicherung: BewachV‑Mindestdeckung (Person/Sach/Abhandenkommen/Vermögensschaden)
- Strafrecht: bleibt unberührt (persönliche Verantwortlichkeit)
Begriffe – kurz erklärt
- Besitzdiener: übt für anderen Besitz aus, weisungsgebunden (§ 855 BGB)
- Besitzmittler: hält Sache für anderen aufgrund Rechtsverhältnis
- Unmittelbarer/mittelbarer Besitz: tatsächliche Gewalt vs. über Mittler
- Verbotene Eigenmacht: Entziehung/Störung ohne Willen des Besitzers
- Putativnotwehr: irrige Annahme eines Angriffs
- Notwehrexzess: Überschreitung der erforderlichen Verteidigung
- Relatives Antragsdelikt: Strafantrag grundsätzlich nötig, außer öffentliches Interesse
OWiG – Klassiker
- § 118 OWiG: Belästigung der Allgemeinheit – grob ungehörige Handlungen, die geeignet sind, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden
- Praxis: Lautstärke, Anpöbeln, ungebührliches Verhalten – Dokumentation, ggf. Ordnungsbehörde/Polizei
Psychologie, Kommunikation, Deeskalation
- Benenne die Stufen der Deeskalation in richtiger Reihenfolge
- Was sind Defizit‑ vs. Wachstumsbedürfnisse (Maslow)?
- 3 Maßnahmen im Umgang mit Betrunkenen
- 2 Punkte zur interkulturellen Sensibilität
- Wie erkennst du Panikzeichen in einer Menge?
Grundlagen
- Psychologie: Wissenschaft von Erleben und Verhalten des Menschen
- Selbstwertgefühl: Gefühl des eigenen Werts – aus Selbstbewusstsein, Selbstvertrauen → Selbstsicherheit
- Selektive Wahrnehmung: wir nehmen vorrangig auf, was uns wichtig erscheint; anderes wird ausgeblendet
- Vorurteile (Ursachen): Religion, Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Figur, soziale Stellung …
- Erster Eindruck: grobe Einschätzung binnen 10–30 s; wichtig, aber nicht immer richtig
- Kommunikation: wechselseitiger Austausch von Botschaften zwischen Sender und Empfänger
- Frustration: Zielweg durch Barriere versperrt → negatives Gefühl
- Aggression: Verhalten mit Ziel zu verletzen/beschädigen/zerstören/töten
- Offene Fragen: Meinung/Wissen/Problemlösung/Auswirkung – "Was/Wie …?"
- Sicherheitsabstand: min. ~1,5 m (gesellschaftlicher Bereich) – so nah wie nötig, so weit wie möglich
Konflikt & Deeskalation
- Reaktion auf Aggression: Ruhe; Eigensicherung; Fragen stellen; aktives Zuhören; selbstsicher; nicht provozieren lassen; höflich-bestimmt; früh Verstärkung
- Deeskalationsmittel: Ruhe; Eigensicherung; Lage beurteilen; Ursache klären/beseitigen; an neutralen Ort verlegen; nicht provozieren lassen; aktives Zuhören; Fragen; Lösungen anbieten
- Strategien:
- Prävention: Konflikte vorbeugen
- Kompromiss: beide Ansätze kombinieren (kein Verlierer, braucht Zeit)
- Austragung: übergeordnete Stelle entscheidet (schnell, aber ein Verlierer)
- Verschiebung: später klären; bis dahin alte Regel
Maslow
- Grund-, Sicherheits-, Soziale-, Anerkennungs‑, Selbstverwirklichungsbedürfnisse
- Aufbauend: höhere erst, wenn niedrigere weitgehend befriedigt
- Physiologische Bedürfnisse: Sauerstoff, Nahrung, Wasser, Bewegung, Schlaf
- Sicherheitsbedürfnisse: Schutz, stabiles Umfeld, körperliche und finanzielle Sicherheit
- Soziale Bedürfnisse: Zugehörigkeit, Familie/Partner:in/Freunde/Kolleg:innen, sozialer Austausch/Rolle
- Individualbedürfnisse: Anerkennung, Wertschätzung, Erfolg; teils Status/Macht
- Selbstverwirklichung: Fähigkeiten einbringen, Kreativität, Sinn/Nachwirkung
- Selbstverwirklichung erst angehen, wenn die unteren Ebenen weitgehend erfüllt sind.
Stufenmodell Deeskalation
- Kontakt: Begrüßen, Beziehung herstellen, aktiv zuhören
- Beruhigen: Sprache/Tempo/Ton senken, Raum geben, Lösungen anbieten
- Grenzen: Regeln/Hausrecht klar, Alternativen nennen
- Konsequenzen: Ankündigen und verhältnismäßig umsetzen
Gruppe vs. Menschenmenge
- Gruppe: ≥3; gemeinsame Ziele; kennen/interagieren; Hierarchie; Regeln anerkannt
- Menschenmenge: ≥3; evtl. Ziel; kennen/kommunizieren nicht zwingend
Panikbegriffe
- Panikstimmung: diffuse Erwartung
- Panikereignis: Fokus auf Katastrophenereignis
- Paniksturm (offene Panik): nur noch Selbstrettung
- Panikstarre: bewegungsunfähig (Reizüberflutung)
Konfliktarten
- Sachkonflikt: Fakten/Ziele unklar
- Beziehungskonflikt: Emotion/Respekt
- Wertekonflikt: Normen/Überzeugungen
Umgang mit Betrunkenen
- Kurze, klare Ansagen; höflich/respektvoll
- Diskussionen vermeiden; Stimmungsschwankungen einkalkulieren
- Aggressionspotenzial/Hemmung; Gleichgewicht/Motorik beachten
- Körperlicher Einsatz: überraschend
Massenpanik – Verhalten
- Eigensicherung; Ruhe bewahren
- Nur begrenzt eingreifbar; Sofortmaßnahmen beim Ereignis (z. B. Licht/Decke)
- Zusätzliche Ausgänge öffnen/zeigen
- Panikstarre: starker Reiz (z. B. Ohrfeige)
- Paniksturm: nicht entgegenstellen
Motive & Wahrnehmung
- Motive: Beweggründe des Handelns
- Primär (angeboren): Essen/Trinken; Sexualität; Schlaf
- Sekundär (erworben): Macht; Reichtum/Luxus; Sucht
- Selbstwert – Ausprägungen: schwach (Opfertyp); stark positiv (Führung); stark negativ (Tätertyp)
- Wahrnehmungsmerkmale: Geschlecht; Alter; Figur; Haare; Motorik; Bekleidung …
- Menschenkenntnis: Menschen einschätzen und richtig mit ihnen umgehen
- Erster Eindruck: 10–30 Sekunden
Kommunikationsmittel (Gewichtung)
- Verbal (Wort) ~10%
- Nonverbal (Körpersprache) ~50%
- Paraverbal (Stimme) ~30%
- Extraverbal (Außenwirkung) ~10%
Frustration lösen
- Fehler akzeptieren; Lösungen suchen; Trost zulassen
- Erfolge erinnern; an sich glauben
- Ziele in Teilschritte teilen; Ablenkung; realistische Ziele setzen
Agressionsformen & Konflikt
- Innere Aggression: gegen sich/gedanklich
- Äußere Aggression: gegen andere/Tiere/Sachen
- Verschobene Aggression: gegen Unbeteiligte
- Konflikt: Interessengegensatz (inner/äußerer)
Gespräch & Fragen
- Phasen: Vorbereitung; Durchführung (Begrüßung–Aussprache–Zusammenfassung–Verabschiedung); Nachbereitung
- Geschlossene Fragen: Suggestiv/Alternativ/Gegen-/Rhetorische
Stress & Modelle
- Stress: akute Leistungssteigerung; lang anhaltend → Erschöpfung/Krankheit
- Eustress (positiv) vs. Distress (negativ); Training kann Leistungsfähigkeit erhöhen
- Eisbergmodell: Beziehungsebene (~80%) vs. Sachebene (~20%)
- Konsequenz: Beziehung beeinflusst mehr; im Dienst möglichst sachlich kommunizieren
Kurzdefinitionen – Technik
- ZKS: Zutrittskontrollsystem – Identifikation/Autorisierung
- Video: Aufnahme/Übertragung/Wiedergabe/Aufzeichnung/Verteilung
- GMA/EMA/ÜMA/BMA: Gefahren‑/Einbruch‑/Überfall‑/Brandmeldeanlage
- Wächterkontrolle: Rundgangkontrolle via Kontrollpunkte
- NSL/Intervention: Notruf‑/Serviceleitstelle; Maßnahmen bei Alarm
- Einzelarbeitsplatz/Totmann: Überwachung Alleinarbeit; automatische Notfallmeldung
Kommunikation – Übersicht
Art | Pro | Contra |
---|---|---|
Analog | robust, simpel | Störungen, wenig Funktionen |
Digital | klar, verschlüsselbar | Technikabhängig |
Bündelfunk | Reichweite/Qualität | Kosten, Abhängigkeit |
Formell vs. Informell
- Formell: von außen geformt (z. B. Team durch Chef)
- Informell: aus Eigeninteresse gebildet (z. B. Verein)
Akute Masse
- Aufmerksamkeit der Menge auf Ereignis gelenkt
- Gemeinsame Bewegung in eine Richtung
Besonderer Umgang
- Menschen mit Behinderung: eingeschränkte Körpersprache/Bewegung beachten; nicht ungefragt helfen; respektvoll; nicht herablassend; nicht bemitleiden
- Jugendliche: höflich/siezen; Verständnis/Nachsicht (ohne Rechtsbruch); selbstsicher/nicht provozieren; Werte aufzeigen; mit Rebellion/Aggression rechnen
- Aktives Zuhören: nicken; nachfragen; Blickkontakt; wiederholen; zugewandt
- Z‑Stellung (Deeskalation): zwei SMA sprechen getrennt an; aus Gegenrichtungen; gegenseitig im Blick; koordiniert ansprechen; rückwärts trennen bis Sichtkontakt aufgehoben
Stufenmodell – Maßnahmen
- Kontakt: Begrüßung, Name nennen, aktiv zuhören
- Beruhigen: Stimme/Tempo senken, Abstand, Optionen anbieten
- Grenzen: Regeln/Hausrecht; klare, kurze Ich‑Botschaften
- Konsequenz: Ankündigen (Verlassen des Hauses, Polizei)
- Abbruch: Eigensicherung, Rückzug, Verstärkung
Interkulturell & Führung
- Respektvolle Ansprache, Blickkontaktkulturen beachten
- Direktheit anpassen, Missverständnisse spiegeln lassen
- Religiöse/gesellschaftliche Normen sensibel berücksichtigen
- Führung (S): klar, ruhig, fair; Lob/Feedback; Mitarbeitergespräch strukturiert
- Personenströme lenken: Wege markieren, Engstellen vermeiden, Lautsprecherdurchsagen
Besonders Schutzbedürftige
- Alleinreisende Frauen: weibliche Ansprechperson; Sichtschutz; respektvolle Sprache
- Trans* Personen: Selbstbezeichnung respektieren; Toiletten-/Schutzräume sensibel
- Menschen mit Behinderung: Barrieren abbauen; langsam/verständlich erklären
- Gewaltopfer: ruhiger Ort; keine Vorwürfe; Hilfeoptionen anbieten
Crowd‑Management – Mikro‑Checkliste
- Einlass: Schleusen, Taschen‑/Ticketkontrollen, Überfüllung verhindern
- Notschleusen: freihalten, markiert; Personal angewiesen
- Kommunikation: Funk zur Einsatzleitung; klare Lautsprecherdurchsagen
- Panikzeichen: Verdichtung, Gegenstrom, Schreien → Bereich entlasten, Ausgänge öffnen
Säulen, Perimeter, Meldetechnik, Brandschutz
Säulen & Perimeter
- Zielsetzung: Absolute Sicherheit gibt es nicht; Technik + Personal reduzieren Risiko auf vernünftiges (versicherbares) Restrisiko
- Drei Säulen: mechanische Grundsicherheit; elektronische Sicherheitstechnik; Organisation/personelle Maßnahmen
- Durchlässe: Türen, Tore, Fenster, Licht-/Luftschächte, Durchfahrsperren, Schranken
- Zäune: Maschendraht; Drahtgitter; Stahlgitter; Stahlprofil(rahmen); Streckmetall
- Zaunanforderungen: Übersteigschutz (Y‑Träger, ≥2,5 m); Durchreichschutz (Maschen ≤5 cm); Unterkriechschutz (Felder 30 cm tief); Untergrabschutz (Streifenfundament ≥80 cm); hohe Standfestigkeit (gehärtetes Material, innenliegende Verschraubungen)
- Vereinzelung: Drehkreuz; Drehtür; Dreiarmdrehsperre
Schlösser & Schließanlagen
- Schlösser: Buntbart; Besatzung; Zuhaltung; Zahlenkombi; Mechatronik; Zylinder
- Hauptschlüsselanlage: 1 Hauptschlüssel für alle; Einzelschlüssel nur für je 1 Zylinder
- Zentralschlossanlage: 1 Zentralschloss für alle + je Schlüssel mind. 1 separater Zylinder
Fenster & Wertbehältnisse
- Fenster: Rahmen-/Flügelfries; Bänder; Sims; Verglasung; Verschluss
- Wertbehältnisse: Stahl-/Geldschrank; Panzergeldschrank; Datensicherungsschrank; Einmauerschrank; Tresorraum; Geld-/Werttransportfahrzeuge
Kommunikation – Vor-/Nachteile
- Drahtgebunden: + abhörsicher, keine atmosphärischen Störungen; − hohe Installation/Kosten, keine Portabilität
- Drahtlos: + portabel, geringe Installation/Kosten; − leichter abzuhören, atmosphärische Störungen
- Bündelfunk: + Reichweite/Qualität, Telefonnetz, Einzel-/Gruppenrufe; − höherer Aufwand/Kosten, keine Eigenwartung
Funkbetriebsarten
- Simplex: nur eine Richtung (z. B. Pager)
- Halbduplex: abwechselnd senden/empfangen (typ. Handfunk)
- Duplex: gleichzeitig senden/empfangen (Telefon)
Videoüberwachung – 5 Komponenten
- Aufnahme (Kameras)
- Übertragung (Funk/WiFi 2.4/5.6 GHz, Koax/IP)
- Wiedergabe (Monitore)
- Aufzeichnung (DVR/NVR/Printer)
- Verteilung (Verteiler, Umschalter, Splitter/Quad)
GMA & BMA
- ÜMA: manuelle Auslösung; stiller Alarm
- BMA Melder: Wärme; Rauch; Flamme; manuell
- GMA Arten: EMA (Einbruch); ÜMA (Überfall); BMA (Brand); StMA (Störung)
EMA – typische Melder
- Glasbruchmelder – Scheibenbruch
- Riegelkontakt – Tür unverschlossen
- Reed-/Magnetkontakt – Öffnen von Tür/Fenster
- IR‑Bewegungsmelder – Wärmestrahlung bewegter Personen
- Körperschallmelder – Erschütterungen (z. B. Tresor)
- IR‑Lichtschranke – Durchlaufen/-fahren erkannt
- Drucksensoren – Gewichtsänderungen im Außengelände
ZKS & Identifikation
- Zweck: Identifikation, Zutritt nur Berechtigten
- Merkmale: PIN; biometrisch; berührungslos (aktive Karten); Ausweisleser
Vorbeugender Brandschutz
- Baulich: schwer entflammbare Materialien; Brandschutztüren
- Technisch: BMA; stationäre Löschanlagen
- Organisatorisch: Brandschutzordnung; Kontrollen
- Personell: Schulungen; Evakuierungs-/Löschübungen
Brandklassen & Taktik
Kl. | Brennstoff | Löschmittel |
---|---|---|
A | Feste Stoffe mit Glut (Holz, Papier) | Wasser, AB‑Schaum, ABC‑Pulver |
B | Flüssige/flüssig werdende Stoffe | AB‑Schaum, ABC‑Pulver, CO₂ |
C | Gase (Propan, Butan, H₂) | ABC‑Pulver, CO₂, Inergen |
D | Metalle (Alu, Mg, K) | Metallbrandpulver, Sand, Graugussspäne |
F | Fette (Speiseöle/-fette) | Fettbrandlöscher |
- Leitung: Alarm auslösen, Einsatz leiten
- Nachgänger: Bereiche räumen, Türen schließen
- Sammelplatz: Vollzähligkeit prüfen, Nachmeldung
Sensorik & Brandschutzpraxis
- Wärmemaximal: Alarm bei Überschreiten fixer Temperatur
- Wärmedifferenzial: Alarm bei zu schneller Temperatursteigerung
- Kontrollschwerpunkte: Lager brennb./gefährl. Stoffe; Notausgänge frei/ausgeschildert; Rauchverbote; Brandstiftungsrisiken; Elektro (Funk./Überhitz.); Hydraulik (Leck/Öl)
- Löschmittel je Brandklasse: A: Wasser/AB‑Schaum/ABC‑Pulver; B: AB‑Schaum/ABC‑Pulver/CO₂; C: ABC‑Pulver/CO₂/Inergen; D: Metallbrandpulver/Sand/Graugussspäne; F: Fettbrandlöscher
- Handfeuerlöscher prüfen: letzte Prüfung ≤2 Jahre; Behälter beulenfrei; Beschriftung lesbar; Plombe ok; Schlauch i. O.; Löschmittel passend; korrekt ausgeschildert
- Sprinkler: Auslösung durch Hitze – Glasröhrchen platzt, Wasser über Brandort
Top-Merksätze
- Grundgesetz: Art. 1 & 20 GG sind unantastbar (Ewigkeitsklausel)
- Gewaltenteilung: Legislative – Exekutive – Judikative
- Notwehr: Kein Rechtsgütervergleich; nur erforderlich & gegenwärtig
- Selbsthilfe: Nur wenn hoheitliche Hilfe nicht erreichbar
- Besitz: Kehr = zurückholen; Wehr = verteidigen
- Öffentlich/Privat: Staat ↔ Bürger vs. gleichgestellt
- § 127 StPO: Jedermann darf bei frischer Tat festnehmen
Prüfungstipps & Schnellwiederholung
Top‑10 IHK‑Fragen (klassisch)
- Notwehrdef.: Elemente + Rechtsgütervergleich?
- § 127 Abs. 1 StPO Voraussetzungen
- Unterschied Rechtfertigung/Entschuldigung
- Besitz vs. Eigentum (+ Beispiele)
- §§ 228/904 BGB Unterschied
- § 859 BGB: Wehr/Kehr
- AGG: 6 Merkmale
- JuSchG: Alkohol/Disco‑Zeiten
- DSGVO: Rechtsgrundlage Video + Speicherfrist
- § 42a WaffG: verboten/erlaubt/Transport
5 Fallfragen – Was tun?
- Ladendieb flieht → § 127‑Check; ID/Flucht? ja → festhalten; Polizei
- Fremdparker blockiert → § 859 (frische Tat, mildestes Mittel) → Doku
- Handy mit Tonaufnahme → § 201; Hausrecht; höflicher Abbruch; Doku
- Geringwertiger Diebstahl → § 248a (Antrag); Hausverbot; § 127‑Check
- Renitenter Gast → Deeskalationsstufen; Hausrecht; ggf. § 127
Merksatz‑Quiz
- § 32/34/35 StGB: Notwehr / rechtfert. Notstand / entschuld. Notstand
- § 227/228/904 BGB: Notwehr / defensiver Notstand / aggressiver Notstand
- § 859 BGB: Besitzwehr → "Wehr = verteidigen", Kehr = zurückholen
Typische Prüfungsfragen je Kapitel
Öffentliches Recht / Grundlagen
- Gewaltenteilung und Aufgaben der Gewalten?
- Unterschied öffentliches Recht vs. Zivilrecht?
- Grundrechte: Bedeutung von Art. 1 und 20 GG?
BGB (Besitz/Eigentum)
- Besitz vs. Eigentum – Beispiele nennen
- § 859 BGB: Unterschied Besitzwehr und Besitzkehr?
- Anspruchsgrundlagen: § 985 / § 1004 – wann anwendbar?
StGB/StPO
- Voraussetzungen § 127 Abs. 1 StPO (frische Tat, ID/Flucht)?
- Schema der Notwehr (§ 32 StGB) und Grenzen?
- Unterschied Rechtfertigung vs. Entschuldigung?
BewachV / DSGVO
- Pflichten nach BewachV (Unterweisung, Zuverlässigkeit)?
- Rechtsgrundlagen Videoüberwachung (Art. 6 DSGVO; § 4 BDSG)?
- Speicherdauer – warum zweckgebunden, keine feste 72h‑Regel?
Waffenrecht / UVV
- § 42a WaffG: Verboten/erlaubt/Transport – Beispiele
- DGUV: Melden → Retten → Bekämpfen – Bedeutung?
- Brandklassen A‑F – passende Löschmittel?
Umgang mit Menschen
- Stufen der Deeskalation in richtiger Reihenfolge
- Maslow: Defizit‑ vs. Wachstumsbedürfnisse
- Umgang mit Betrunkenen – 3 Maßnahmen